Kopiere meine Beitrag, den ich an Fr. Bader gerichtet habe, auch hierher. Viell. habt Ihr auch Erfahrungen damit. Danke. Diana "Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Mann gemeinsames Sorgerecht, wir sind beide im Angestelltenverhältnis. Damit stehen uns beiden je 10 Tage für die Pflege unserer Tochter zu. Ist der Arbeitgeber VERPFLICHTET, den Tagen für die Krankenpflege des Kindes zuzustimmen oder ist das eine Art Kulanz? Hintergrund meiner Frage: Ich hatte eine Auseinandersetzung mit meinem Chef und er knallte mir an den Kopf, dass ich froh sein könnte, dass er bislang so großzügig gewesen sei, was die Freistellung für die Pflege meines Kindes angeht. Muss ich dafür dankbar sein, dass er mir mit einem noch nicht mal 2-jährigen Kind in 2009 9 Krankentage und in 2010 bislang 5 Krankentage ausschließlich für die Pflege meines Kindes (ich selbst war gar nicht krank) "genehmigt" hat? Bemerken möchte ich, dass ich seit 18 Jahren in dem Unternehmen bin, man meine Krankentage wirklich an einer Hand abzählen kann und ich mich immer mit meinem Mann in die Kindpflege teile, d. h. ich bin im Büro von 7 bis 12 Uhr, am Nachmittag vertritt mich eine Koll. notdürftig. Ich hatte im Moment des Gespräches kein wirkliches Argument dagegenzusetzen. Will dies aber auch nicht auf mir sitzen lassen und mich im Vorfeld rechtlicherseits absichern. Vielen Dank. Diana"
Mitglied inaktiv - 12.07.2010, 15:47