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Krankengeld - Elterngeld

Thema: Krankengeld - Elterngeld

Hallo, ich bin schwanger und gehe gerade die 6. Woche Krankschreibung an (übermäßiges Schangerschaftserbrechen, z.T. auch KH-Aufenthalt). Das heißt, dass ich ab nächste Woche Krankengeld bekomme, was schon eine ganz schöne Einbuße für mich darstellt.Mein nächste FA-Termin ist auch erst übernächste Woche. Mein Frauenarzt hat mir letztens ein Beschäftigungsverbot nahegelgt, ich bin nicht so begeistert, weil ich dann ja insgesamt über weit über 2 Jahre nicht in den Job zurückkehren kann. Ich möchte aber sehr gerne wieder arbeiten gehen, aber dazu kann ich nicht zu lange "weg vom Fenster" sein. Das ist das eine, aber wie wäre es, wenn ich das Beschäftigungsverbot annehme - bekomme ich dann mein Gehalt in der Höhe des Krankengeldes oder in voller Höhe? Und weiß jemand von euch, wie sich eine eventuelle Krankngeldzahlung auf das Elterngeld auswirkt? Das müsste doch dann auch weniger werden, weil doch das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt wird. Kennt sich jemand aus?

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 17:39



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Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, zahlt dein AG dein Gehalt in voller Höhe weiter. So als ob du arbeiten würdest LG Claudia

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 18:54



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schließe mich cadalui an. Hatte selber ein BV ab der 20. Woche (selber schlimmes Erbrechen und danach Nierenstau) Du bekommst weiterhin dein normales Gehalt. Wenn du dich krankschreiben lässt und dann Krankengeld bekommst, wird das in der Elterngeldberechnung einfliessen. Eine Bekannte hat von ihrer FÄ kein BV bekommen, sie wurde die ganze restliche SSW krankgeschrieben. Sie bekam wesentlich weniger EG!! Musst du dir also überlegen. Wenn die Übelkeit bald weg ist könntest du ja noch einen großen Teil der SSW arbeiten.... Ich hoffe dir geht es bald besser!!!

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 19:46



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Sorry steda, aber das stimmt so nicht. Wenn du in der Schwangerschaft wegen Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben warst, fließt diese Zeit nicht bei der Elterngeldberechnung mit ein. Die 12 Monate verschieben sich dann einfach nach vorn. lg Sasumm PS: Nachzulesen hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116804,textfragment=116884.html#fragment

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 20:00



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da muss ich glatt mal nachrechen, womit ich besser komme - die monate vor der erkrankung oder die zeit des elterngeldes, denn ich habe vor einigen wochen (da wusste ich noch nichts von der schwangerschaft!) meine stelle von 50 auf 80% erhöht. aber ein wahlrecht wird man wohl kaum haben... wenn ich wüsste, dass es mir in absehbarer zeit besser geht, dann wäre es kein problem. in meiner letzten schwangerschaft begann die besserung ca. in der 16. woche, allerdings war das erbrechen damals nicht SO intensiv. vielleicht könnte man das bv auch so gestalten, dass ich wieder auf eine 50%-stelle komme. danke erstmal für eure tipps

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 20:37



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ot

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 20:41



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und die 2 wochen fließen nicht mit in die berechnung ein hat mir die letrengeldstelle gesagt,dann nehmen sie halt das gehalt von vorher!

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 20:49



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das ist ja interessant. Dann muss meine Bekannte irgendwas falsch gemacht haben. Sie hat es mir so erzählt. Danke für die Belehrung.... dann weiß ich es jetzt besser und gebe keine falschen Ratschläge mehr ab

Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 11:21



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Hi, wenn du Einbußen beim Gehalt wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung hattest, werden diese Monate nicht mit berechnet für das Elterngeld, statt dessen wird auf weiter zurückliegende Monate zurückgegriffen (Fall Krankengeld). Erhältst du ein (auch teilweises) Beschäftigungsverbot, bekommst du dein Netto-Gehalt weiter vom AG in ungekürzter Höhe und da du dann keine Einbußen hast, bleiben die Monate auch in der Elterngeld-Berechnung mit drin. Kannst dir also ausrechnen, was in deinem Fall günstiger wäre... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 20:57