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Kleinbetrieb- Stundenreduzierung nach Elternzeit?

Thema: Kleinbetrieb- Stundenreduzierung nach Elternzeit?

Hallo Ihr Lieben, vielleicht bekomme ich hier einen Rat, von einer Mutter die in ähnlicher Situation steckte?? Folgendes: ich arbeite derzeit 30 Stunden/Woche in einem Betrieb mit insgesamt 7 Mitarbeitern, ich werde in diesem Jahr 1 Jahr Elternzeit nehmen, jedoch ist es mit den Zeiten der Kinderkrippe nicht vereinbar, dass ich danach wieder die 30 Stunden pro Woche arbeite, muss als runterstufen. Kann mir das der Arbeitgeber verwehren? Kann er mir deshalb sogar kündigen? Oder habe ich einen Anspruch auf Erhalt des Arbeitesplatzes, auch wenn ich weniger Stunden arbeite? Vielen Dank schon mal an Euch vorab. Liebe Grüße Happy-Kugel

von Happy-Kugel am 09.03.2011, 12:45



Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

Hi, nein, einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit hast du nicht. Gerade für Kleinbetriebe ist das auch oft zu teuer, da sie für die anderen Stunden noch jemanden einstellen müssen, was dann mit Lohnnebenkosten einfach teurer ist als eine Kraft mit mehr Stunden. Ja, der Arbeitgeber kann dir kündigen, wenn du nicht in der Lage bist, die erforderlichen und vertraglich vereinbarten Stunden weiterhin zu erbringen. Aber ich würde vor der Elternzeit schon einmal in Ruhe mit dem Arbeitgeber sprechen, wie die Situation aussieht und ob da einen Chance auf Stundenreduzierung besteht. LG Nini

Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 19:17



Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

Ein Tipp: Nimm 2 Jahre Elternzeit, wenn du eh weniger als 30 Stunden arbeiten willst. (Elterngeld ist unabhängig von der Elternzeit! Sprich du musst nur ein Jahr Elterngeld nehmen, hast aber 2 Jahre Elternzeit.Elternzeit hat eine einzige Bedingung: Nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. ) Dann muss dein Arbeitgeber dich nicht kündigen und du auch nicht. Vielleicht hast du nach 2 Jahren eine Betreuung, die mit 30 Stunden arbeiten vereinbar ist. Für das 2. Jahr, wo du Arbeit bräuchtest, gern hättest: 1. Sprich jetzt schon mit deinem AG über deine Pläne, Sorgen, Wünsche. Eventuell will eine andere Kollegin ihre Stundenzahl erhöhen?!? Oder er findet es gar nicht so schlimm, wenn du weniger arbeitest. 2. Wenn er keine Möglichkeit sieht, dich mit weniger Stunden zu beschäftigen: Lass dir eine Erlaubnis für Nebentätigkeit geben. Dann kannst du in den zwei Jahren woanders arbeiten, aber danach zu deinem alten AG zurückkehren. Wenn du Fragen hast, schicke pn. Ich hab genau diesen Weg beschritten und bin super gut damit gefahren... lg Sasumm

von Sasumm am 12.03.2011, 22:14