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Kinderbetreuungszuschuss - schief gelaufen...

Thema: Kinderbetreuungszuschuss - schief gelaufen...

Hallo, kennt sich jemand von euch mit dem Kinderbetreuungszuschuss aus? Den habe ich vor 3 Jahren beantragt als es um mein Einstellungsgehalt ging und wir uns mit der Höhe des Bruttolohnes uneinig waren. Ich hatte damals 200 Euro nachweisbare Betreuungskosten und mir wurden dafür 100 EUR zugestanden. Diese aber aus dem Bruttolohn rausgeklammert (was nicht zulässig ist, wie ich seit heute weiß! Muß eine Extraleistung sein!) Jedenfalls habe ich Monate später meine Stunden reduziert und mir wurden dann 200 EUR Zuschuss zugestanden. Dafür hat sich der Bruttolohn auch reduziert. Soooo, und nun ist mein Kind in die Schule gekommen und ich habe nur noch den niedrigen Bruttolohn, der Zuschuss wurde mir nicht automatisch wieder obendrauf als Brutto gegeben. (So war es damals mündlich vereinbart.) Also habe ich mich selbst besch... Die Sache geht jetzt bis zum obersten Chef und wenn ich das richtig verstehe, kann es sein ich verdiene zukünftig 200 Euro weniger. Das hört sich jetzt alles ziemlich kompliziert an, ist es auch. Zumal der Stammsitz meiner Firma nicht in der EU ist... Ich bin echt am verzweifeln! Hat mir jemand einen Rat???

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 14:17



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Also bei mir läuft der extra. X Betrag Brutto + 200 Euro Kinderbetreuungszuschuss (der ist netto), kommt bei mir unten aufs Nettogehalt drauf. Im Vertrag steht drin, den gibt es bis das Kind in die Schule geht als Nettobetrag. Danach wird dieser ganz normal auf das Grundbrutto draufgerechnet und ist steuerpflichtig und sozialabgabenspflichtig. Hattes das auch recherchiert im Internet. Ist wirklich so. Bis zum Schuleintritt steuer- und sozialversicherungsfrei, mit dem Schuleintritt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Verhandel dein Gehalt doch neu. Vielleicht geht da ja was. Kinderbetreuungskosten kannst du doch bis zum 12. Geburtstag steuerlich absetzen (also auch die Hortkosten).

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 15:30



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hallöchen, bei mir ist das auch so schief gelaufen wie bei dir, weil ich aber nur 20 h die woche arbeiten konnte am anfang. als ich erneut schwanger wurde, fiel plötzlich der ag-zuschuss weg und ich stand mit wesentlich weniger brutto da beim elterngeld :-( ... nun streiten sich die anwälte. mal schaun was das gericht sagen wird, weil es definitiv falsch ist, dass das brutto eingekürzt wurde um den kiga zuschuss. mh red mal mit deinen chefs, dass du nachgelesen hast, .... (rest kennste ja) ... ich denke mal sie sind auf dummfang bei dir gelaufen und haben sich all die jahre gefreut, dass sie dir weniger brutto gegeben haben und selbst dabei noch ne menge an ag-teile in der sv gespart. kannst du es dir leisten gegen deinen ag zu klagen, falls er es nicht einsieht (zusatzleistung), dass du evtl wo anders arbeiten kannst im falle eines falles??? ich will eh dort weg und deswegen stört mich eine klage auch nicht. mein anwalt meint, dass wir auf alle fälle im recht sind und nur gewinnen können zumal man das wohl nur 3 jahre rückwirkend einklagen kann... bitte lass dich beraten beim anwalt. falls du keine rechtschutz hast, beantrage prozesskostenhilfe (formular findest du im netz)

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 18:19



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sorry, aber selbst mit klagen kommst du da nicht weiter - es ist nicht unzulässig, einen Teil des Brutto-Lohnes zum Kinderbetreuungszuschuss umzuwandeln -das gehört zur Verhandlungsfreiheit der Gehaltsmodalitäten. Allerdings ist diese Leistung dann NICHT steuerfrei auszuzahlen, da es sich ja nicht um eine zeitlich befristete Zusatzleistung handelt, ´sondern eben um eine Gehaltsumwandlung. Sowohl der AG wie auch du habt euch in dem Fall des Steuer- und Sozialversicherungsbetrugs schuldig gemacht und diese Forderungen kommen dann auch ganz schnell auf den Tisch! Daher bleibt dir nur der freundliche Weg, sonst kommt der Bumerang ganz schnell zurück - hatte ich gerade erst bei einer Mandantin, die sich ihrer Sache soo sicher war und unbedingt klagen wollte gegen ihren AG... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 14:04