Hallo!
ich habe eine Frage und hoffe auf IEure Hilfe.
Ich bin Krankenschwester und war letztens mit meiner Tochter vier Tage im Krankenhaus. Von diesen 4 Tagen war ich an 3 Tagen in den Dienst eingeteilt und konnte den Dienst ja nicht antreten.
Jetzt ist es so, dass mir der Arbeitgeber vom Gehalt 4/31 (vier Tage von 31 Tagen/Monat) kürzt. Dies bekomme ich wohl von der Krankenkasse erstattet. Aber mein AG sagt, dass ich nur für einen Tag die Stunden bekomme, weil die anderen beiden Tage auf ein Wochenende gefallen sind und somit würde dies wie unbezahlter Urlaub gerechnet werden und ich bekomme nicht wie bei "normalem" krank die Stunden berechnet.
Wisst Ihr, ob dies so richtig ist?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
von
-kili-81
am 31.07.2011, 14:41
erst mal vorweg: ich hab keine Ahnung von Schicht... nur mal so als logisches Denken :-)
mit "Stunden" meinst Du die Arbeitszeit?
hast Du, weil Du an den Tagen zum Dienst eingeteilt warst, an anderen Tagen (unter der Woche) frei? kannst Du dieses "frei" auch nehmen? dann fände ich seine Argumentation nachvollziehbar...
ansonsten ziehe ich mich wieder in meine ahnungslose Ecke zurück
Ulrike
von
u_hoernchen
am 31.07.2011, 16:13
Hallo,
ob der finanzielle Teil so richtig ist weiß ich nicht.
Wenn ich am Wochenende Dienst hätte und krank bin, bekomme ich auch keine Stunden dafür und die bekäme ich auch nicht, wenn ich für mein Kind krank bin. Das ist zwar doof, aber wäre bei mir so.
(Arbeitsbereich: vollstationäre Jugendhilfe)
LG Aeonflux
von
aeonflux
am 31.07.2011, 16:26
Ich würd bei der Krankenkasse nachfragen. Wenn die für die Wochenendtage Gehaltsausgleich (übrigens nur 68% vom normalen Gehalt) zahlen, müssen die Stunden auch angerechnet werden - wenn nicht, ist es ärgerlich, aber wohl nicht zu ändern.
Lg
Nini
Mitglied inaktiv - 31.07.2011, 18:13
Hallo,
das einfachste ist, das du dich an deinen Betriebsrat wendest - sprich das mit dem durch, die kennen die rechtlichen Besonderheiten im Schichtdienst sicher ganz genau.
Eigentlich würde ich sagen, das du die Stunden, für die im Dienstplan eingeteilst warst auch bekommen müsstest. Aber klär es mit dem Betriebsrat.
Lg Dhana
von
dhana
am 31.07.2011, 23:31
Ich kenne das so:
DIe SOLL- Stunden reduzieren sich um die Zahl der Kind-krank- Stunden, die geleisteten Stunden aber auch.
Und die Kind-krank- Zeit bekommst du von der Kasse bezahlt, meiner Meinung nach AUCH am Wochenende.
Frag mal bei Krankenkasse und Personalbüro nach.
LG
S
von
suchepotentenmannfürsleben
am 01.08.2011, 08:27