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Kind-Krank-Tage - braucht man da IMMER ne Krankmeldung

Thema: Kind-Krank-Tage - braucht man da IMMER ne Krankmeldung

Hallo, Frage steht eigentlich schon oben. Wenn ich zuhause bei meinem kranken Kind bleiben muß, brauche ich dann immer (also gleich am 1.Tag) eine Krankmeldung (also einen Schein vom KiA daß Kind krank ist)? Manchmal fühlt sich ein Kind ja vielleicht einfach nur nicht so wohl, ist nach einem Tag wieder fit und man braucht eigentlich garnicht zum Arzt. Weiß das jemand? Oder ist das vielleicht von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden? (Wenn ich krank bin, dann brauche ich erst ab dem 3.Tag eine Krankmeldung) Danke. Ceres01

Mitglied inaktiv - 21.02.2011, 21:07



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Ja. Die Krankenkasse zahlt dir aufgrund der Meldung den Lohnausfall. Nimm bei einem Tag doch einfach Urlaub. Ich wechsel das mit Kindkranktagen ab, dann fällt es nicht ganz so auf, wenn später mal nachgeschaut wird. Gerade dann wenn man Gründe für eine Kündigung sucht. Ich selber muss übrigens ab dem 1. Tag eine AU abgeben.

von Badefrosch am 21.02.2011, 21:35



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Du möchtest doch Leistungen von der Krankenkasse, also von der Solidargemeinschaft beziehen. Da wäre es doch schon nett, wenn Du nachweisen würdest, daß eine entsprechende Leistung erforderlich ist. Wenn jeder bei Ersatzleistung durch die GKV zu Hause bleiben würde, weil das Kind "sich einfach mal nicht wohl fühlt", da würde es insbesondere am Ende des Jahres, wenn so manche(r) feststellt, daß es noch "Kinderkranktage" zu verbraten gilt, viele Kinder geben, "die sich nicht wohl fühlen"... Insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr. Die versicherten Blaumacher belasten die Kassen schon genug, da braucht's nicht auch noch die beitragsfrei versicherten Blaumacher.

von Caipiranha am 22.02.2011, 09:23



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Hallo Ceres01, wenn Du von Deinem Arbeitgeber freie "Kind-krank-Tage" bekommst und deshalb keinen Verdienstausfall hast und dann auch nicht die Krankenkasse benötigst, dann hängt es davon ab, wie Dein Arbeitgeber es haben will. Du musst dich dort also nach den betrieblichen Regeln (Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung etc.) erkundigen. Manche Arbeitgeber verlangen bei einem Tag tatsächlich nur eine Info. Manche möchten immer eine Bescheinigung vom Arzt sehen. Viele Grüße Chrissie

von Chrissie3 am 22.02.2011, 10:10



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Wenn Du von der GKV den Lohnausfall ersetzt bekommen willst, dann brauchst Du IMMER eine Krankmeldung. Du bringst Dein Kind zum Kinderarzt, er muss bescheinigen dass der Zustand Deines Kindes Deine (oder von Deinem Mann) persönliche Betreuung erfordert - d.h. Dein Kind muss KRANK sein, ein bisschen sich nicht wohl fühlen reicht nicht. Mit dieser Bescheinigung kann Dir Dein Hausarzt krankschreiben zur Betreuung Deines kranken Kindes. Klar, ich gebe Dir recht, wenn mein Kind sich einfach nicht wohl fühlt renne ich auch nicht gleich zum Arzt. Aber dann brauche ich keine Leistungen von der Solidargemeinschaft zu erwarten. Dann nimm Dir einen Tag Urlaub, bleib bei Deinem Kind und fertig. Oder vielleicht kannst Du die Zeit nacharbeiten.

von manira am 22.02.2011, 12:37



Antwort auf Beitrag von manira

wieso werde ich hier gleich von einigen angegriffen!?! Ich will KEINE Leistungen von der Solidargemeinschaft / GKV, da die Kinder beim Papa privat versichert sind! Das habe ich zwar nicht erwähnt, hatte aber mit der eigentlichen Frage auch nichts zu tun (kann man aber ein paar Beiträge weiter unten lesen!) Ich glaube, ich werde hier nichts mehr fragen.... Ceres01

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 14:35



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nachforscht, was der Fragesteller woanders geschrieben hat. Insofern ist den en, die aus der Sicht der gesetzlich versicherten Kinder geschrieben haben, nichts vorzuwerfen. Ob Du von Deinem AG ohne Bescheinigung unbezahlt feigestellt wirst, kannst Du nur mit dem AG klären. Ich bekomme (bekam) für meine privat vericherten Kinder drei bezahlte Kind-Krank-Tage (Gleichstellung mit den Beamten). Dafür brauchte ich selbstredend einen Schrieb vom Arzt. Inzwischen sind die Herren groß genug, dass sie bei "nur unwohl" allein bleiben. Zudem habe ich für diese Zwecke auch noch ein satt gefülltes Gleitzeitkonto. Trini

von Trini am 22.02.2011, 15:28



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Wir sind auch alle privat versichert. Bei mir auf der Dienststelle ist es so, dass ich nur Info geben muss ob ich oder das Kind krank ist. Ab dem 3. Tag muss ich dann für mich, wie auch für das Kind eine AU abgeben. Auf der Dienststelle meines Mannes benötigen sie ab dem 1. Tag eine AU Bescheinigung, wenn das Kind krank ist. Wenn man selbst krank ist, dann ab dem 3. Tag. Daher haben wir es so geregelt: Bei Unwohlsein bleib ich zu Hause, bei Krankheiten wie Grippe etc. wo man zum Arzt geht mein Mann. Aber wie es bei euch gefordert wird, kann Dir nur die Personalabteilung genau sagen.

von tapeten am 22.02.2011, 22:10



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...an alle, die mir 'normal' geantwortet haben und mir nicht gleich unterstellt haben, ich wollte 'blaumachen' o.ä. Ceres01

Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 11:24