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Kein Recht auf "Kind-krank-Tage", wenn der Stiefvater frühpensioniert ist?

Thema: Kein Recht auf "Kind-krank-Tage", wenn der Stiefvater frühpensioniert ist?

Hallo, vielleicht kennt einer diese Situation (Beamtenstatus) und kann weiterhelfen? Meine Freundin hat zwei Kinder unter 12, ist in 2. Ehe verheiratet mit einem erheblich älteren Mann, der frühpensioniert ist. Meine Freundin und ihr Ex sind sorgeberechtigt, ob und welchen "Status" der 2. Mann hat, weiß ich grade gar nicht. Meine Freundin arbeitet fast Vollzeit. Wenn eines der Kinder krank ist, bleibt sie nie zu Hause, weil ihre Chefin sie mehrfach darauf hingewiesen hat, dass sie ja ihren 2. Mann zu Hause hat, der sich ja kümmern kann. Das tut er auch, aber hat sie tatsächlich kein Anrecht mehr darauf, wegen der Kinder diese gesetzlich vorgesehenen 4 Tage Sonderurlaub im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen (§ 9, glaub ich)? Der Mann ist zwar nicht berufstätig, aber mit Pflege usw. seiner alten Mutter durchaus auch beansprucht. Muss er dann "automatisch" zurückstecken, um die Kinder zu betreuen? Und bei einer Erkrankung war es so, dass meine Freundin gern bei ihrem Jüngsten geblieben wäre, auch wenn sich der Stiefvater durchaus sehr liebevoll kümmert. Es ist halt manchmal auch so eine emotionale Sache... "Darf" sie jetzt nicht mehr zu Hause bleiben, wenn ihre Kinder krank sind, ist das jetzt auch "offiziell" die Aufgabe des 2. Mannes? Danke für eure Hinweise! LG, M.

von Minimonster am 19.11.2013, 16:00



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Nun ja, der Arzt bescheinigt auf der Kinderkrankschreibung, daß keine andere erwachsene Person die Betreuung übernehmen kann. Wenn eine andere erwachsene Person, die das kranke Kind pflegen kann, im Haushalt lebt und auch zu Hause ist, dann ist das mMn einfach gelogen. Ob das der Stiefvater oder die Oma oder der Onkel oder die Großcousine ist, ist dabei unerheblich. Allerdings bezweifle ich, daß die Chefin sowas entscheidet. Wobei die Gefahr natürlich ist, daß sie die Bescheinigung des Arztes bezüglich der weiteren Betreuungsperson anzweifeln kann - und dann braucht man schon eine wirklich gute Begründung, warum der Stiefvater das nicht übernehmen kann.

von Strudelteigteilchen am 19.11.2013, 23:16



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für gesetzlich Versicherte geht (was wie STT schrieb, ja auch nur gezahlt wird, wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht), sondern um BEZAHLTEN Sonderurlaub, ist es sehr wohn eine Entscheidungder Cefin, dies zu genehmigen oder nicht. Und, ein im Haushalt lebender (nicht mehr berufstätiger) Stiefvater kann ein Grund sein, das abzulehnen. Bekommt denn der sorgeberechtiget leibliche Vater nicht frei???? Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass (z.B. im Akutfall und bei sehr kleinen Kindern) der Arzt bestätigen kann, dass eine Betreuung durch die Mutter zwingend erforderlich ist. Aber, das sind halt auch nur 4 Tage im Jahr. Ich hatte letztens den EINEN Tag für "familiäre Katastrophen" in Anspruch genommen, als mein 13jähriger wegen einer Sportverletzung operiert werden musste. Da hat mir die Klinik bestätigt, dass meine Anwesenheit medizinisch notwendig war. Die zweite OP (Materiealentfernung) ging dann zu Lasten meines Gleitzeitkontos. Trini

von Trini am 20.11.2013, 08:09



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Also bei Beamten entscheidet nicht die Chefin über den Urlaub, sondern die ehm. WBV jetzt BAJUD.... Die Frage die sich mir hier stellt ist, warum sie diese Tage in Anspruch nehmen will? kann der Mann evtl. nicht aufpassen? vielleicht durch Krankheit oder anderweitige Aufgaben (wie zB Pflege der Mutter) und wenn das ist, hat nicht die Chefin zu entscheidnen, dann Mann ist doch eh da, der hat doch sonst nix zu tun. Also ja, ich würde mich damit auseinandersetzen und eventuell mit dem Personalrat für Beamte reden.

von wir6 am 20.11.2013, 13:46



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Das hilft mir bei der Einschätzung schon weiter und ich werde darüber mit meiner Freundin noch mal reden. Es ist schon ok, dass der Stiefvater sich kümmert - deshalb das kranke Kind zum Ex bringen, wäre viel umständlicher und unnötig, zum Glück. Meine Freundin war nur von der Art ihrer Chefin verärgert (auch wenn diese nicht Unrecht hat), die ihr immer so schnippisch über den Mund fuhr, wenn sie von ihrem kranken Kind erzählte, dass "das doch kein Problem sei, weil sie ja ihren Mann zu Hause habe". Ob und inwieweit das eben doch mal ein Problem sein könnte (wg. der besagten alten Mutter), das war nie relevant. Diese Bescheinigungen vom Kinderarzt kenn ich gar nicht, ist das bei gesetzl. Versicherten so? Wenn unser Kind krank ist und mein Mann sich das mal nicht dienstlich einteilen kann (Vorteil von flex. Schichtdienst), dass er zu Hause bleibt, teile ich bei mir mit, dass ich wg. krankem Kind nicht arbeiten kann. Das wird notiert - und gut ist, scheint mir. Unterschreiben musste ich da, glaub ich, noch nichts. Aber öfter als 2- 3 mal im Jahr kam das bisher nicht vor, glaub ich - bzw. einmal habe ich das mit Überstunden abgeglichen. Danke :-) LG, M.

von Minimonster am 20.11.2013, 14:06



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Hallo! Beim Beamtenstatus kenne ich mich jetzt nicht aus, aber generell hat doch ein AN zehn Tage unbezahlten(!) Urlaub, für den Fall, dass die Kinder krank sind. Bei AE sind es sogar 20 Tage... Ob eine andere Person die Betreuung übernehmen kann ist doch nur für die Krankenkasse relevant. Diese zahlt nur den Anteil, wenn es keine andere Person gab, die dies hätte übernehmen können. Liebe Grüße

von SimplySingle am 20.11.2013, 16:33



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Beamte können 4 Tage Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes vorlegen, insgesamt baer nicht mehr als (ich mein) 10 oder 12 (also für die die mehrer Kinder haben, wie ich, kann also nicht für jedes Kind 4 Tage nehmen) Also Schritte sind: -entweder mit dem Personalrat Beamten reden oder - den Sachbeabeiter im BAIUD für Urlaub Beamte anrufen (steht auf ihrer letzten Urlaubsbescheinigung, die alte Nummer müsste auch noch gehen, die Beabeiter sind wohl gleich geblieben nach der Umstellung von der WBV aufs BAIUD

von wir6 am 21.11.2013, 08:19