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Kinderfrau anmelden?

Thema: Kinderfrau anmelden?

Hallöchen, vermutlich eine doofe Frage, aber ich habe wirklich keine Ahnung davon. Soll ich jemanden, der ca 3 mal die Woche für je ca 4 stunden auf mein Kind aufpasst, anmelden? Was kommt denn dann auf mich zu? Danke! LG Mandana

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 21:18



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Hallo, passt sie denn bei euch zuhause auf, oder in ihrer Wohnung? Wir haben unsere Kinderfrau (die zu uns ins Haus kommt) bei der Minijobzentrale angemeldet. Guck mal unter www.minijob-zentrale.de , da gibts alle Informationen. LG Stephanie

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 21:32



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Auf alle Fälle anmelden über die Minijobzentrale, sonst wäre es schwarz und ist außerdem aus versicherungstechnischen Gründen wichtig. Was auf Dich zukommt: Stundenlohn plus 15 Prozent (für sog. haushaltsnahe Tätigkeiten, sonst 30 %), die DU an die Minijobzentrale entrichtest. Die Kinderfrau bekomt also quasi brutto für netto. Viel Erfolg! LG, Philipps-Mama

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 00:45



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Unsere Putzfrau kommt deutlich weniger, aber wir haben sie auch angemeldet. Und sei es nur wegen der Nachbarn, damit die einen nicht anschwärzen können... ;-)

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 01:20



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Ja, anmelden a) wg.Schwarzarbeit b) kannst du so die Kosten für die Kinderbetreuuung bei deiner Steuererklärung absetzen, d.h. du bekommst ein Teil der Kosten erstattet (Vertrag machen/Überweisungen aufgewahren) Anmelden klingt so komppliziert aber für die Minijobzentrale ist das echt kein Akt und deine Fee hat nen richtigen Job. Lena

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 03:21



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wie die anderen schon geschrieben haben: das ist total unkompliziert bei der minijobzentrale. ist auch sinnvoll wegen versicherung. dann ist sie nämlich für die zeit in eurer wohnung versichert.

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 11:55



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danke!

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 14:33



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aus versicherungstechnischen gründen sicher ratsam, aus steuergründen nicht unbedingt. ist zwar schwarzarbeit, kinderbetreuung wird aber wie putzen vom staat stillschweigend geduldet, also nicht geahndet und verfolgt.

Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 13:42