Geschrieben von Tinai am 08.11.2009, 22:04 Uhr |
Ja, hat er
Denn keine andere im Haushalt lebende Person kann die Kinder betreuen. Studium gilt auch. Das muss er aber im Betrieb auch gar nicht erklären, er braucht aber die Bescheinigung vom Kinderarzt.
Gruß Tina
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kind-Krank-Tage - Anspruch Ehemann bei Studium - step 08.11.09, 22:01
- Ja, hat er - Tinai 08.11.09, 22:04
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
TZ-Satz in Elternzeit - Frage an Euch
Berufstätige Mutter = Hausfrau??
*hechel* totalausfall
Elterngeld und Minijob?????
Warum sind Chefs/Kollegin so nervig ?
Elternzeit-Ende / Kindergarteneintritt
Vollzeit arbeiten und vollstillen!
Marketing-Leute hier?
Arbeitet hier jemand bei KiK oder kennt ihr jemanden der da arbeitet?
Trotz 2 Jobs + Unterhalt zu wenig Geld...
Berufstätige Mutter = Hausfrau??
*hechel* totalausfall
Elterngeld und Minijob?????
Warum sind Chefs/Kollegin so nervig ?
Elternzeit-Ende / Kindergarteneintritt
Vollzeit arbeiten und vollstillen!
Marketing-Leute hier?
Arbeitet hier jemand bei KiK oder kennt ihr jemanden der da arbeitet?
Trotz 2 Jobs + Unterhalt zu wenig Geld...