Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 08.11.2009, 22:04 Uhr

Ja, hat er

Denn keine andere im Haushalt lebende Person kann die Kinder betreuen. Studium gilt auch. Das muss er aber im Betrieb auch gar nicht erklären, er braucht aber die Bescheinigung vom Kinderarzt.

Gruß Tina

 
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