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Vereinbarkeit von Beruf + Familie ;-((

Thema: Vereinbarkeit von Beruf + Familie ;-((

Folgendne Situation.... Vollzeitberufstätiger Mann, zwei kl. Kinder, Frau ganztägig zu Hause Kollegin (ich): Teilzeitstelle, 1 kl. Kind, Mann voll berufstätig (Schichtdienst) gleiches Aufgabengebiet, aber Arbeit nicht vernetzt Anträge zur Arbeitszeit: Kollege: Dienstbeginn 9 Uhr, damit er zur Entlastung seiner Frau die Kinder in den Kiga bringen kann ich: Dientschluss um 16 Uhr, da dann die Betreuungszeit im Kindergarten endet Antrag 1 genehmigt, Antrag 2 abgelehnt, da "organisatorisch nicht möglich" Ich fasse mich extra kurz, da ich sonst vor Wut platze, wobei es mir nicht um den Kollegen geht, den mag ich. Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu beschweren? Die Regelung tritt erst in 2 Monaten in Kraft. Bitte keine Grundsatzdiskussion ala "Tagesmutter" einstellen - es geht mir um die m.E. krasse Ungleichbehandlung, die sich so nicht hinnehmen möchte. Welche rechliche Handhabe habe ich? Hab ich überhaupt eine????

von annetteundco am 10.06.2011, 14:22



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Das ist wirklich krass...aber wer weiß was für Faktoren bei der Entscheidung für eine Rolle spielte. Vielleicht hat seine Frau gesundheitliche Probleme oder so... Naja, spontan fallen mir das nur die Gleichstellungsbeauftragte und/ oder der Betriebsrat ein.

von tapeten am 10.06.2011, 15:06



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Gleichstellungsbeauftragte ist schon gescheitert! Und da sind keine gesundheitlichen Probleme, ich kenn die beiden ganz gut... Wie gesagt, ich hab nichts dagegen, dass ER das genehmigt kriegt - ich will ja sowieso was ANDERES als er... aber es kann doch prinzipiell nicht sein, dass man einer Vollzeitkraft solche "Vergünstigungen" zugesteht, während einer Teilzeitkraft eine Notwendigkeit vorenthalten wird. Ich kann ja wohl kaum ein vierjähriges Kind 1 Stunde vor der geschlossenen KiTa stehen lassen! Weitere Reduzierung der Arbeitszeit bringt nichts, da ich auch dann später arbeiten müsste (und geht sowieso nicht, da Frist vorbei).

von annetteundco am 10.06.2011, 16:05



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Ist das denn wirklich eine Ungleichbehandlung? Wenn es jetzt darum ginge, dass er um 9:00 Uhr anfangen darfst, Du aber nicht, wäre es klar. Aber ich kann mir schon Fälle vorstellen, bei denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass seine Mitarbeiter nicht schon um 16:00 gehen. Du hast nicht geschrieben, was Du arbeitest, ob es dort evtl. Publikumsverkehr, eine Kernarbeitszeit oder sonstwas gibt, das es erforderlich macht, dass die Leute länger bleiben als bis 16:00. Der Kollege bzw. seine Arbeitszeit hat in meinen Augen gar nichts damit zu tun. LG, carla72

von carla72 am 10.06.2011, 16:17



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also Schule, das wollte ich erst nicht schreiben, weil hier immer gleich eine Diskussion losgeht, wie gut es die Lehrer doch haben. Also bitte bei möglichen antworten beim Thema bleiben und nicht wieder das. Und prinzipiell ist es der gleiche Aufwand, jemandem 5mal die Woche die 1. Stunde rauszublocken oder ggf. eben 4mal die letzte Stunde (mittwochs ist eh nachmittags NIE Unterricht). Es handelt sich also bei mir um 4 Stunden, die ich nicht haben will, bei ihm um 5 Stunden. Ich biete sozusagen 38 mögliche Stunden, um darin 16 Stunden unterzubringen, die ich unterrichte, und er hat darin 26 Stunden unterzubringen... und trotzdem geht es bei ihm, bei mir aber nicht??????? Außerdem hab ich die Stelle reduziert, um Beruf und Familie zu vereinbaren, er arbeitet Vollzeit und seine Frau bleibt ganz zu Hause. Insofernkann ich das absolut nicht nachvollziehen!!!

von annetteundco am 10.06.2011, 16:28



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Hi, hast du evtl. die typischen Nachmittags-Fächer (Sport, Physik, darstellende Geometrie...) - dann könnte ich verstehen, warum man da evtl. nicht ganz so flexibel sein kann. Ansonsten würde ich mal ein Bier mit dem Stundenplanmacher trinken gehen :) Gruß, Speedy

von speedy am 10.06.2011, 16:50



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Und der Stundeplanmacher könnte locker mein Vater sein

von annetteundco am 10.06.2011, 17:01



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OK, ich verstehe, das ist wirklich vergleichbar. Dann kann ich es ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen und würde die Personalvertretung hinzuziehen. LG, carla72

von carla72 am 10.06.2011, 19:21



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Hallo du ;-), was heißt "Gleichst'beauftragter ist schon gescheitert"? Hatte der/die begründet, warum das nicht möglich ist? Da diese Funktion aber sowieso loyal zur Schulleitung sein muss, würde ich mich auch an eure Personalvertretung wenden, denn die muss auf jeden Fall für dich sprechen. Sollte das ein Problem sein, gibt es auch einen Bezirkspersonalrat mit anderen Ansprechpartnern. Ich würde auf jeden Fall auch nochmal das direkte Gespräch mit dem "Stundenplanmacher" suchen und nochmal drum bitten, Alternativen zu finden, denn für eine TZ-Kraft mit 16 Stunden würde ich auch denken, dass da vielleicht was getauscht werden könnte... Auch wenn's umständlich ist für die Organisation. Gibt es bei dir kleinere Möglichkeiten des Entgegenkommens? z.B. 1mal die Woche Kind von Oma abholen lassen, zu Freunden gehen oder so? Damit ihr einen Mittelweg findet, der ggf. tragbar wäre? Und vermutlich ist das Ganze noch nicht endgültig, oder?! Bei uns steht der Stundenplan sowieso erst am Anfang des neuen Schuljahres, alles andere ist nur grobe Vorplanung, bei der sich noch viel ändern kann. Ich drück' dir die Daumen! LG, M.

von Minimonster am 10.06.2011, 17:50



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Wie wurde das denn begründet, dass es bei Dir nicht geht? Und wenn es um administrativen Mehraufwand geht, wie wird begründet, dass es bei ihm geht?

von NadineLausanne am 10.06.2011, 21:05



Antwort auf Beitrag von annetteundco

Hallo! Mein "Antrag" (unser Stundenplaner hat auch Familie mit berufstätiger Frau...) lautet wie der deines Kollegen: 1. Stunde geblockt, allerdings nur an drei Tagen (an denen mein Mann Teilzeit arbeitet); ich bin Vollzeit-Lehrerin. Das klappt auch immer. Weitere Wünsche äußere ich allerdings nie. Zum einen finde ich es für den Stundenplaner absolut machbar, bei Teilzeit ab 16h zu blocken. Da will wohl einer nicht... Zum anderen: Wenn dein Kollege, gerade wenn er Vollzeit macht, nie die erste Stunde geben muss, dann geht es halt einmal oder mehrere Male auch länger für ihn! Genau dann, wenn DU nicht kannst! So würde sich das ausgleichen! D.h., dass er bei gleichen Fächern mehr mittags/nachmittags dran ist. Ich muss bei meinen Morgenwünschen z.B. auch jedes Jahr davon ausgehen, nachmittags zu unterrichten. Ist halt so! Wie sieht es bei ihm nachmittags denn aus? Rechtlich, denke ich, hast du keine Chance. Zum Stundenplaner sollte man schlechterdings ein gutes Verhältnis haben... Viel Glück! Sabet

von Sabet am 10.06.2011, 21:22