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Übers Arbeitsamt, wie oft darf man denn "nein" sagen auf die Stellenbewerbungen?

Thema: Übers Arbeitsamt, wie oft darf man denn "nein" sagen auf die Stellenbewerbungen?

Hallo, mri sagte jemand, ich muss mich immer und überall bewerben, was die mir so geben und ich darf nur 3x absagen, weil mir sonst das Geld gestrichen wird. Ist das richtig? Bei mir ist die Situation ein wenig doof. Ich bin ja gekündigt worden, weil mein Chef aufhört. Er hat aber bisher keinen Nachfolger gefunden. Sucht aber.... So, nun musste ich mich ja erstmal arbeitlos melden. Aber, was ist wenn ich wirklich ne Stelle antreten muss und dann haben wir einen Nachfolger hier? Ich muss die Stelle ja wieder kündigen, was mir aber missfällt. Einfach weil ich das unfair finde, also unfair von meiner Seite aus. Das bin ich nicht. Andererseits geht´s ja kaum anders oder? Ich mein, ich kann ja nicht ewig Gelder beziehne, und auf einen Nachfolger hoffen, der mich dann nimmt. melli

von bubumama am 26.02.2012, 09:06



Antwort auf Beitrag von bubumama

Hallo, also es gibt keine Regel, 3mal darf man was absagen oder so. Ja, rechtlich mussdt du dich um Arbeit bemühen und den Vorschlägen der Agentur nachgehen, das heißt aber nicht, dass du alles machen musst, was die sagen. Es ist immer eine Sache der Absprache. Wenn du nen netten und kompetenten Berater hast, dann wird nicht was völlig sinnloses dabei rum kommen. Außerdem gibt es ja eine Eingliederungsvereinbarung. Da steht drin, wie oft du dich im Monat bewerben musst und sollst (was übrigens Verhandlungssache ist zwischen dir und dem Berater) und was du nachweisen musst. Öfter kannst du dich natürlich bewerben, sehen die auch gerne, du musst aber nicht. Und ob du nen Job bekommst, steht ja auch immer noch mal auf nem anderen Blatt. Grüße

von sarahT am 26.02.2012, 09:23



Antwort auf Beitrag von sarahT

Man kann sich doch auch so bewerben, dass man den job nicht bekommt. Oder du sagst dann einfach, es sei an der Kinderbetreuung gescheitert, da machen ja oft kleine Nuancen was aus. Dann wollte der eben dass du jeden zweiten Donnerstag auch bis 15 Uhr bleibst und du hast da niemanden fürs kind. Oder so. Es muss ja nicht so wiet kommen dass du genommen wirst ;-)

von lilly1211 am 26.02.2012, 13:31



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Wenn eine Arbeitstelle nicht angenommen werden kann, weil man die Kinderbetreuung nicht gewährleisten kann, ist es durchaus möglich, das einem ALG gestrichen wird. Man steht dem Arbeitsmarkt dann nämlich nicht zur Verfügung... Ich weiß nicht,ob dies heute noch so üblich ist, aber vor Jahren, musste bei Langzeitarbeitslosen die vom Arbeitsamt geschickt wurden, der potenzielle Arbeitgeber einen Wisch ausfüllen, das a.) der Arbeitslose sich bei Ihm beworben hat und b) warum man den Arbeitslosen nicht für geeignet hält. Das bekam das AA und hat dementsprechend bei "Verweigerung" etc. auch mal die Bezüge gekürzt. Habe selber solche "Bewerber" gehabt, die einem dieses Schreiben unter die Nase gehalten haben mit dem Hinweis. "Müssen Sie ausfüllen. War ja hier, aber is wohl nicht so das was ich mir vorstelle.." Und das Gespräch hatte noch nicht mal angefangen :-(

von nane973 am 26.02.2012, 16:01



Antwort auf Beitrag von nane973

Das stimmt so sicher nicht. Ich habe damals angegeben dass ich täglich bis Max 14 Uhr Arbeiten kann und das war völlig in Ordnung. wenn dann jemand wen für andere Zeiten gesucht hat ging das halt nicht.

von lilly1211 am 26.02.2012, 17:07



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Dann hast Du entweder Glück gehabt, oder wohnst in einem anderen Bundesland, oder bei mir ist es einfach zu lange her. 2004 sind meine Bezüge auf Teilzeit gekürzt worden! Wer keine 40 Std. Woche arbeiten kann, bekommt anteilig das ALG gekürzt. Bei mir waren es 50% da nur 20 Std. zur Verfügung...

von nane973 am 26.02.2012, 17:29



Antwort auf Beitrag von lilly1211

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Vermittlung/Flyer-arbeitslos-ohne-Alg.pdf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf Bei letztem Link auf Seite 39!! Scheint also immer noch zu gelten...

von nane973 am 26.02.2012, 17:45



Antwort auf Beitrag von nane973

Ja logisch bekommt man die Bezüge nur für die stunden die msn arbeiten will. waren bei mir 25. Es ging doch darum dass man sich selbst die Zeit aussucht . bei mir war das eben 8-14Uhr. und da wird dann nix gekürzt wenn ich einen job nicht annehmen kann der zu anderen Zeiten ist. bubu ist ja such nur Teilzeit gemeldet.

von lilly1211 am 26.02.2012, 21:29



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Oh, das Sie Teilzeit ist, habe ich aus ihrem Bericht nicht rausgelesen...

von nane973 am 26.02.2012, 21:41



Antwort auf Beitrag von bubumama

So ist das aber nicht. Du hast eine qualifizierte Ausbildung und bist keine Langzeitarbeitslose. Also bist Du sozusagen auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar. Da wird Dir keiner Ärger machen, wenn Du Dich ganz normal bewirbst. Und Dein ALG I kann Dir dann auch nicht gestrichen werden. Bewirb Dich doch einfach und lass es auf Dich zukommen, ob sich doch noch ein Nachfolger findet.

von Joni76 am 26.02.2012, 18:05



Antwort auf Beitrag von Joni76

Dann lese Dir mal die Broschüre (2. Link) durch. Da stehen die Voraussetzungen etc.drin (ohne Langzeitarbeitslos zu sein).

von nane973 am 26.02.2012, 18:14



Antwort auf Beitrag von bubumama

Ehrlich gesagt verstehe ich die Situation nicht wirklich. Was hat die Tatsache, dass der Vorgesetzte aufhört mit Deiner Kündigung zu tun? Vor allem was hat es damit zu tun, ob er einen Nachfolger findet oder nicht. Entweder ist Deine Stelle überflüssig geworden, dann ist es doch vollkommen egal, ob der Chef einen Nachfolger findet oder nicht, Du bekommst die Stelle nicht zurück. Oder aber ist Deine Stelle nicht überflüssig, dann wärst Du allein aus dem Grund, dass der Vorgesetzte aufhört, nicht gekündigt worden. Ich würde also lieber schleunigst schauen, dass Du einen neue Stelle bekommst, anstatt darauf zu hoffen, dass die alte doch noch erhalten bleibt.

von Fuchsina am 27.02.2012, 02:11



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Solange es keinen Arzt gibt der die Praxis geöffnet hält, braucht es auch keine Helferin die dem nicht vorhanden Arzt hilft. wenn wieder ein Nachfolger da ist wird dieser auch wieder bubus Hilfe brauchen. was genau ist denn daran nicht zu verstehen? natürlich ist die überflüssig solange kein praxisbetrieb ist. sie ist aber sehr wertvoll für den Nachfolger da sie die Patienten kennt.

von lilly1211 am 27.02.2012, 06:41



Antwort auf Beitrag von bubumama

Ich bin Arzthelferin, allein in dieser Praxis. Mit dem Chef halt. Der hat jetzt aber ein anderes Angebot, weit weg, also kann ich schonmal nicht mit.... Also musste er mir ja kündigen. Was auch sonst. Natürlich muss ich mich nun bewerben. Es kann ja auch was wirklich Gutes dabei sein. Ich mein, jetzt ist es der ideale, perfekte Job. In meinem Wohnort, Teilzeit wie ich will, also nur vormittags und ein Nachmittag.... also perfekt für mcih als Mutter. Sowas krieg ich nieeee wieder, es sei denn, es findet sich eben ein Nachfolger, der mich übernimmt. Darauf achte ich und derjenige, dem das Ärztehaus hier gehört, ich will ja wieder weitermachen dort. Mich kennen die Leute, ich kenne sie, ich kenne mich mit der Software des PCs aus, ich kenne die Lieferanten, die verschiedenen Vertreter, die Geräte in der Praxis usw. Das ist mein Problem. Wenn ich woanders genommen werde, dann ist das schon okay, aber was mache ich dann, wenn hier wieder was eröffnet wird? Das liegt mir schwer im Magen.... weil ich das nicht bin, ich bin nciht so dreist und unfair.... aber mir wird nichts anderes bleiben fürchte ich, als dann wieder zu kündigen. melli

von bubumama am 27.02.2012, 15:33



Antwort auf Beitrag von bubumama

Sorry, daran habe ich wirklich nicht gedacht, dass Dein Chef der Inhaber ist und mit seinem Ausscheiden das Betrieb aufhört zu existieren. Eine wirklich saudumme Lage. Natürlich würde ich dann auch hoffen, dass sich noch ein Nachfolger findet und das wäre wahrscheinlich sowohl für den Nachfolger perfekt (jemand, der sich schon auskennt) als auch für Dich. Insofern würde ich in dieser Situation dann tatsächlich abwarten - selbst wenn das ein paar Monate Arbeitslosigkeit mit sich zieht. Aber eine neue Stelle zu nehmen und dann weider absagen zu müssen, weil doch ein Nachfolger gefunden wurde. Wünsche Dir alles Gute, Reka

von Fuchsina am 27.02.2012, 20:06



Antwort auf Beitrag von bubumama

Wenn du ein gutes Verhaeltnis zum Chef hast, dann wird er dir doch sicherlich mit einem Spitzenzeugnis betriebsbedingt kuendigen koennen, falls sich kein Nachfolger findet. Dann brauchst du dir ueber das Kuendigungsproblem keine Sorgen mehr zu machen.

von Pamo am 27.02.2012, 21:58



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich mache mir Sorgen wegen der Kündigung der NEUEN Stelle, falls ich wieder zurück in die alte Praxis will. Das ist mein Problem, dass ich das unfair fände... aber mir wird da wohl nichts anderes bleiben. melli

von bubumama am 28.02.2012, 10:30



Antwort auf Beitrag von bubumama

Entschuldige meine Unaufmerksamkeit! Ich wuerde versuchen, die eventuelle Kuendigung einer neuen Stelle weniger emotional zu sehen. Innherhalb der Probezeit sind beide Parteien noch sehr flexibel - in diesem Fall ist das zu deinem Vorteil falls du wieder gehen willst.

von Pamo am 28.02.2012, 16:51