hallo,
sorry für die blöde Frage, aber ich bin nun 14 Jahre in der gleichen Firma und habe eben schon lange nicht mehr gekündigt :-)
Habe ein echt tolles Jobangebot und werde Ende der Woche dort den Vertrag unterschreiben, in meinem jetzigen Arbeitsvertrag habe ich die gesetzliche Kündigungsfrist, die ja Ende des Monats zum Nächsten ist, d.h. doch wenn ich Ende März kündige bin ich zum 01.05. raus richtig?
Dann gibts doch da nochwas mit zum 15. wie ist das genau?
Oh Gott davon hab ich jetzt wirklich null Ahnung bitte Hilfe an die Profis unter Euch!
Vielen Dank schon mal
Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 09:02
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Hallo,
hier ich habe das für Dich gefunden:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das bedeutet, wenn Dich Dein neuer AG schon nächsten Monat ab dem 15.4. einstellen will, kannst Du diesen Monat noch bis zum 15.3. kündigen.
LG Sibs1
Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 10:34
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Sollte meistens im Vertrag stehen. So bei mir zumindest.
Ansonsten so wie schon geschrieben.
Melli
Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 12:23