Kennt sich jemand aus ? Ich habe meinen unbefristeten Arbeitsvertrag befristet für ein Jahr in Teilzeit wandeln lassen.kann ich nun nach Ablauf des Jahres die Teizeit verlängern ? Oder muß ich jetzt Vollzeit gehen ?
Ich habe jetzt gehört,das der Arbeitgeber den Verringerung der Arbeitszeit erst nach 2 Jahren wieder zustimmen muß...
von
otti
am 22.11.2013, 11:16
Wenn der Arbeitgeber der Verlängerung von Teilzeit zustimmt, kannst du diese auch verlängern. Tut er dies nicht kannst du entweder Vollzeit gehen oder ggf. auf eine Teilzeitstelle klagen - falls du die Nerven hast.
LG
von
Julia+Christopher
am 22.11.2013, 11:22
Hi,
rechtlich lebt dein Vollzeit-Vertrag automatisch wieder auf. Willst du weiter TZ arbeiten, musst du eine neue Vereinbarung dazu mit dem AG treffen.
Sprich: Der AG muss zustimmen - rechtzeitig das Gespräch suchen und gute Argumente bringen.
Auch der AG hat gute Argumente: Wie soll er mittel- und langfristig planen können, wenn ein MA ein Jahr TZ will und genehmigt bekommt, dann eigentlich wieder voll eingeplant ist, aber kurzfristig doch nur wieder TZ will...
Gruß, Speedy
von
speedy
am 22.11.2013, 12:01
immer bei Ende September einen neunen Antrag stellen.
Ansonsten würde ich ab Januar voll arbeiten dürfen/müssen.
Trini
von
Trini
am 25.11.2013, 10:41