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Hartz 4 nach Elternzeit

Thema: Hartz 4 nach Elternzeit

Hallo, am 24.2 endet meine Elternzeit und somit mein Elterngeld. Ab dem 1.3 geht meine Tochter in die Kita und je nach dem wie die Eingewöhnung läuft kann ich mich auch erst Arbeitslos melden allerdings hab ich ab 1.4 eh ein Arbeitsvertrag. Es geht also nur um 1Monat. Das Arbeitsamt meint ich hab kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 in der Eingewöhnungszeit. Jetzt müsste ich für ca 3-4 Wochen Hartz 4 beantragen was ich nicht möchte und ich finde es eine Frechheit das man null Anspruch hat wie soll man es denn machen ohne Kita keine Arbeit usw. man wird nur "bestraft" anstatt unterstützt. Ist das überhaupt alles rechtens....?? Danke für eure Tips...

von jenjyn am 16.02.2016, 14:33



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Hallo, warst du denn vor/in der Elternzeit festangestellt und wenn ja, wie lange? Bzw. warst selbständig und hast in die Kasse eingezahlt? Wenn du mindestens 1 Jahr lang festangestellt warst und eingezahlt hast und nun erst zum Ende der Elternzeit arbeitssuchend wirst, müsstest du einen Anspruch auf ALG1 haben. Allerdings nur in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn das, aufgrund der Eingewöhnung, nur sagen wir mal 15 Stunden die Woche wären, würdest du auch nur in diesem Umfang prozentual ALG1 bekommen. Wenn dem so wäre, würde ich mitteilen, dass die Betreuung geregelt ist und du in vollem Umfang verfügbar bist. Denn für den einen Monat werden sie sicherlich keinen Arbeitsplatz für dich finden, zumal du ein paar Wochen später schon einen neuen Job hast. Wenn du vorher nicht erwerbstätig warst, hast du auch keinen Anspruch auf ALG1. Das hat mit der Elternzeit erstmal nichts zu tun, sondern mit der Tatsache, das du in keinem Arbeitsverhältnis warst und entsprechend keine Ansprüche hast. LG terkey

von Terkey235 am 16.02.2016, 17:55



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Sag doch einfach die Eingewöhnung macht der vater der hat Urlaub dafür. Oder die Oma. Jedenfalls betrifft es dich nicht und du stündest zur Verfügung.

von lilly1211 am 17.02.2016, 06:55



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Hi, formal richtig wäre es, dich jetzt schon arbeitssuchend zu melden, sonst bekommst du u.U. eine Sperre von 3 Mon für ALG1. Bei dem Sachbearbeiter kannst du dann auch gleich angeben, dass du aber dem 1.4. wieder eine Anstellung hast, so dass er dich gleich von der Bewerbungspflicht etc. ausschließen kann. Damit hast du dann alle Anforderungen für ALG1 erfüllt und bekommst dieses in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wie kreativ du da in Sachen Kinderbetreuung bist, ist dann deine Angelegenheit/ Aufgabe. Vermittelt wirst du für die 4 Wochen allerdings auf keinen Fall, von daher würde ich auch mit 100% Verfügbarkeit keine Bauchschmerzen haben. Gruß, Speedy

von speedy am 17.02.2016, 11:19



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Was ist denn mit deinem Job VOR der Elternzeit? Wer hat den beendet und warum? Ansonsten ist es nix Erhrenrühriges ALG II zu beantragen und zu beziehen. Ich hatte 1992 mal für 2 Wochen Arbeitslosenhilfe, weil ich das Jahr noch nicht voll hatte. Ich hätte die zeit vom Ersparten überbrücken können. Aber, wie meinte die nette Sachbearbeiterin im Arbeitsamt: "Warum? Es steht Ihnen doch zu." Trini

von Trini am 17.02.2016, 12:30



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Du warst mit deiner Tochter zuhause und hast in der Zeit Leistungen bezogen. Du würdest auch im März Leistungen bekommen (ALG II). Und du findest es "eine Frechheit" und dass man "null Anspruch" hat und "bestraft" wird? Manchmal habe ich das Gefühl, wir wissen gar nicht, wie gut es uns geht... Aber zurück zur Sachfrage, die wurde dir ja schon beantwortet: Wenn du dem Arbeitsmarkt im März voll zur Verfügung stehst, wüsste ich nicht, warum du kein ALG I bekommen solltest (außer es gibt andere mir nicht bekannte Gründe dagegen). Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wieso solltest du dann volle Leistungen bekommen? LG sun

von sun1024 am 18.02.2016, 17:28



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Soweit ich informiert bin hast du sehr wohl Anspruch. Ich hatte mich selber auch erkundigt und mir wurde gesagt dass ich Anspruch hätte. Den in diesem einem Monat würde man ja theoretisch mit den Bewerbungen beginnen. Ruf mal bei der Zentrale an und erkundige dich da mal. Die sagen meistens immer so wie es ist. Die Berater geben gerne mal falsche Infos weiter. Das hatte ich schon so oft erlebt. Deswegen habe ich immer zuerst in der Hotline angerufen und dort gefragt.

Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 20:43



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Naja, sie hätte keinen Anspruch, wenn sie vorher nicht erwerbstätig war und zu lange raus ist. Wenn sie während der Elternzeit nicht angestellt war bzw. davor nicht, gibt es nun auch kein ALG1. Wenn sie bis zum Ende der Elternzeit angestellt war (450,- Basis reicht da nicht), sollte es kein Problem sein. Leider kommt keine Rückmeldung. Schade.

von Terkey235 am 18.02.2016, 21:12



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Wie kann man Elternzeit haben ohne Arbeitgeber? Passt nicht. Entweder sie hat Elternzeit, dann würde zwischen Ende Elterngeld und beginn neuen Job der alte Vertrag greifen. Es sei den man war so blöde da selbst einen Monat zu früh zu kündigen. dann dürfte es aber eh Sperre geben beim Arbeitsamt. Mein Mitleid hält sich dann auch wo in Grenzen. Oder aber die TE hatte keine Elternzeit und war einfach nur während des Elterngeld-Bezuges daheim. Ohne AG hat man nun einmal keine Elternzeit, ist faktisch halt so. Elterngeld ist ein ganz anderes Thema und hat mit Elternzeit in dem Sinne nur am Rande was zu tun. Wenn die Leute diese Begriffe irrtümlich durcheinander werfen haften sie auch für entsprechende Irrungen. Alternativ bliebe noch 3te Option, der Vertrag der TE war befristet und läuft zufälligerweise mit dem Elterngeld zusammen aus. Blöde gelaufen, und verdammt übler Zufall. In dem Falle könnte man aber immer noch schauen welche Alternativen es bezüglich Betreuung/Eingewöhnung gibt. So oder so, ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1. Theoretisch könnte man die TE am ersten Tag direkt in eine Maßnahme stecken. Ob das praktisch gemacht wird ist eine andere Sache. Also bleibt Hartz4 für den Monat Übergang. wer das nicht will, sol halt schauen ob erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld langen. Das hat nichts mit Frechheit zu tun, sondern eher darum das die TE sich wo auch mangelndes Managment vorwerfen lassen muss. Immerhin könnte der Mann auch die beiden Monate Elterngeld nehmen und damit die Betreuung der Tochter absichern. Hätte man sich aber frühzeitig drum kümmern müssen. Genau um diese Probleme zu umgehen, hat der Gesetzgeber ja eben die 14 Lebensmonate Elterngeld eingeplant, passt genau mit den Anspruch ab dem ersten Geburtstag plus anschließender Eingewöhnung. Und eben Puffer. Das es oft gar nicht oder anders genutzt wird, ist eine andere Sache.

Mitglied inaktiv - 19.02.2016, 19:35