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Besuch beim Arzt

Thema: Besuch beim Arzt

Hallo, ich hatte vor kurzen schon mal geschrieben. Da ging es darum, ob ich meine Schwangerschaft meinen AG sofort mitteilen muss, oder ich noch bis ca. März warten kann und erst mal meinen neuen befristeten Vertrag unterschreiben kann, der ca. im März kommt. Nun war ich gestern bei meinem FA (hatte schlechte Laune) und sie teilte mir mit, dass ich es umgehend meinem AG mitteilen muss. Auch auf nochmalige Nachfrage, ob ich es wirklich muss, meinte sie ja. Jetzt, wo ich eigentlich mit der Sache abgeschlossen hatte, und mich langsam auf mein Baby freuen konnte, weil ich mit der Mitteilung warten wollte, hat sie mich total verunsichert. Bitte, kann mich jemand beruhigen ich werde hier noch total irre

von weigel am 30.01.2013, 07:17



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wechsel den Arzt....was ist den das für einer

von golfer am 30.01.2013, 08:32



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... hat sie Recht. Es steht so im Gesetz, dass man die Schwangerschaft umgehend mitteilen muss, damit der AG auch die nötigen Vorkehrungen treffen kann, da Du in der Schwangerschaft ja bereits unter besonderem Schutz stehst. ABER - hälst Du Dich nicht daran gibt es auch keine Sanktionen. Demnach würde ich in Deinem Fall auch noch warten. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 30.01.2013, 09:05



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Hallo, hätte ich einen gefährlichen Job oder müsste bestimmte Regelungen einhalten, würde ich es natürlich sagen. Ich bin jedoch eine "Bürotante" und habe hier absolut nix auszustehen. Habe 2 Schwangerschaften hinter mir, die ohne jegliche Komplikationen abgelaufen sind und bin auch noch nicht Ü35. Also denke ich, ich kann warten oder? Es kann ja auch noch so viel passieren (was ich nicht hoffe)

von weigel am 30.01.2013, 09:08



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Wie gesagt, ich würde es auch tun. Grundsätzlich müßte der AG den Vertrag zwar auch verlängern wenn Du schwanger bist, aber dafür müßtest Du nachweisen dass er es getan hätte, wenn Du nicht schwanger gewesen wärst. Und das ist immer schwierig. Wenn Du das aber z.B. schriftlich hast, dass der Vertrag verlängert wird, dann könntest Du es auch direkt sagen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 30.01.2013, 09:32



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Du "musst" es deinem AG nicht mitteilen, du "solltest" nur. Deine Frauenärztin hat also Unrecht. Zur Info: Mitteilungspflicht der Schwangeren: Sobald die Schwangere von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, sollte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Dieser muss die Schwangerschaft dann der Aufsichtsbehörde melden. Für werdende Mütter besteht laut Mutterschutzgesetz kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet die Mutter dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.

Mitglied inaktiv - 30.01.2013, 10:29



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...das MuSchG dient dem Schutz der schwangeren Frau - im Gesetz gibt es daher auch nur ein Soll und kein Muss der Mitteilung und auch das Soll ist noch vage formuliert. Du kannst dich eben auch nur auf die Schutzvorschriften berufen, wenn du die SS mitgeteilt hast, bis dahin genießt du keinen besonderen Schutz. Von daher würde ich bei einem unkritischen Job (Büro etc.) auf jeden Fall noch warten. Gruß, Speedy

von speedy am 30.01.2013, 11:29



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Hallo, danke für die zahlreichen Antworten, nun habt ihr mich wieder aufgebaut. Normalerweise bin ich nicht so, die letzten 2 Schwangerschaften hatte ich einen sicheren Job und mein Chef hat es glaub ich gleich in der 6. SSW erfahren. Jetzt ist alles anders. Neuer Job seit Oktober, befristet, mein Mann ist kein Großverdiener und ich möchte wenigstens 1 Jahr zu Hause bleiben.

von weigel am 30.01.2013, 12:53



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Ich finde auch, dass zu berücksichtigen ist, dass die Schwangerschaft doch noch gar nicht weit fortgeschritten ist. Was wenn die AP es mitteilt, der Vertrag wird nicht verlängert, und dann (was Gott verhüten möge) geht etwas schief mit der Schwangerschaft? Daher finde ich es auch rein "moralisch" mehr als legitim, wenn die AP die Mitteilung noch hinauszögert.

von DreiJungsMama am 30.01.2013, 19:06



Antwort auf Beitrag von weigel

Müssen musst du gar nicht. Empfohlen wird es nach der kritischen Zeit also 13. Oder 14. Woche. Allerdings kommt es auf den Chef an, gerade wenn es um Vertrauensverhältnis geht. Wir hatten das Thema auch, schwangere als Elternzeitvertretung eingestellt, und wir müssten gleich neu suchen. Sie fing aber nach 6 Monaten wieder an. Und die eigentliche Stelleninhaberin kommt im Herbst nach einem Jahr zurück. Sie werden sich den Job teilen. Vermutlich werden wir aber den Ersatz behalten.

von Badefrosch am 30.01.2013, 19:55



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-... ungefähr, weil das halt als kritische Zeit angesehen wird. Vorher haben wir es nie jemandem gesagt, schon gar nicht "Wildfremden" oder dem Arbeitgeber. Das hat Zeit. Bei Kolleg/inn/en war es geauso, niemand kann da jemals in der 5.Woche an und schrie "Ich bin schwanger"! ;-)

von MM am 31.01.2013, 21:51



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Eine Kollegin von mir hat ihre Schwangerschaft erst im 7. Monat bekannt gegeben. Bei ihr war kaum was zu sehen und da sie immer weite Kleidung trug, fiel es gar nicht weiter auf. Plötzlich hieß es dann überall "... hat heute bekannt gegeben, dass sie schwanger ist und zwar schon im 7. Monat." Wir waren alle fassungslos. :) Ich hab auch einen Bürojob und ich hab gewartet bis die ersten 3 Monate vorbei waren um es meinen Chefs zu "beichten" :)

von Isa1005 am 30.01.2013, 22:43



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Hallo lass dich mal nicht kirre machen! Mitteilen sollte man es nur dann gleich wenn man etwas arbeitet das in der Schwangerschaft zum Problem wird (Arbeiten mit heben wie z. B. Altenpflege o. aber mit chemischen Stoffen etc.). Ich selbst hatte zur Zeit meiner SS damals einen Bürojob in einem großen Chemiebetrieb. Kurz vor mir war eine Kollegin schwanger, erzählte es stolz allen u. verlor ihre Zwillinge in der 7. SSW. Es war grausam! Jeder fragte "wann ist es dann soweit..."? Daher habe ich gewartet bis zur empfohlenen 13. SSW u. dort war ich gerade im Urlaub u. habe den Papa geheiratet - ohne dass es jemand wusste vorher.... kam also in der 16. SSW mit neuem Familiennamen u. der Mitteilung "übrigens ich bin nur noch 3 Monate da" - zurück..... Passiert ist GAR NICHTS! Außer dass den Chefs bald die Augen aus dem Kopf fielen es herrschte nämlich mal wieder "Umorganisation" u. ich war genau zu der Zeit dann bereits im Mutterschutz als die Umsetzung losging.... viele Grüße u. eine schöne Kugelzeit!

von RR am 31.01.2013, 17:25



Antwort auf Beitrag von weigel

Ich kenn es auch so daß man nicht muß. Ich arbeite in einer sehr großen Klinik und es ist mehr als einmal vorgekommen, das befristete Verträge nach Bekanntgabe der SS nicht verlängert wurden. Das darf zwar nicht sein aber solange die Betreffende nicht klagt kommen sie damit durch. Ich habe einmal in der 9. Woche bekannt gegeben, daß ich schwanger bin und hatte dann 2 Tage später einen Abort. Beim 2. Mal war ich schon in der 11. oder so. Noch länger zu warten ist bei uns schwierig: Wochendarbeit, Schichtdienst, Hebearbeit, Infektionsgefahr, Narkosegase, Röntgenstrahlung, Magnetfelder etc. etc. Krankenschwestertypisch ist die Bekanntgabe in der 4./5. Woche... Grad nach dem 1. Erlebnis wollte ich etwas abwarten. Wenn Du auf Schutzmaßnahmen nicht angewiesen bist dann würde ich wenigstens das erste Trimemnon- die kritischen ersten 12 Wochen abwarten.

von ards77 am 03.02.2013, 15:48