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Hat jemand einen Partner mit Behinderung (vielleicht auch schon Ausweis)?

Thema: Hat jemand einen Partner mit Behinderung (vielleicht auch schon Ausweis)?

Wie sind eure Erfahrungen mit Behinderten bei der Jobsuche. Mein Mann kann aufgrund seiner Behinderung nicht mehr arbeiten, stellt sich aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und versucht es zumindest und dröhnt sich dann halt mit Schmerzmitteln (Opiate) zu. Der Staat will es ja nicht anderst. Ich denke aber, dass er mit 50% und Gehbehinderung (Merkzeichen "G") im Behindertenausweis vermutlich keinen Job bekommt. Ich bin auch schon verzweifelt auf Jobsuche, Sohnemann ist 1,5 Jahre alt.

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 14:41



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Hallo, bei uns arbeitet jemand mti "G" im Behindertenausweis und einigen Schmerzen aufgrund Spastik. Das geht aber ganz gut und ich weiß, diese Person hat auch Schmerzen, möchte aber keinesfalls nur zu Hause sein - dort sind die Schmerzen nicht anders. Außerdem haben wir noch BEhinderte aufgrund Vorerkrankung, aber schmerzfrei. Mein Mann ist übrigens auch behindert, aber selbständig, da stellen sich keine Fragen nach dem Ob und Wie. Was willst Du eigentlich genau wissen? Grüße Tina

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 17:27



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Ich sehe immer mal wieder Stellenanzeigen in denen steht, dass Behinderten Vorrang gewährt wird, z. B im öffentlichen Dienst etc.... Gruss Katrin

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 18:31



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Hat dein Mann beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag gestellt? Wenn nicht, sollte er dies tun. Dann ist er nämlich bei einem Job als Behinderter den Gesunden gleichgestellt und wird bei manchen Firmen bei gleicher Eignung wie ein Nichtbehinderter bevorzugt eingestellt. Gruß Sylvia

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 19:24



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Das wusste ich noch gar nicht. Hat Männe gleich auf seine Liste beim Arbeitsamt gesetzt. Mir geht es im Prinzip darum, auf was er sich eigentlich am besten bewirbt, um ggf. überhaupt eine Chance zu haben. Er weiß halt nicht, ob er es überhaupt schafft wegen der Schmerzen (Fibromyalgie, kaputte Wirbelsäule). Wenn ich wieder Vollzeit arbeiten gehe und dann ggf. Steuerklasse III habe, reicht es wenn er so ca. 800 Euro brutto hat, also so ca. 15 bis 20 Stunden die Woche, hauptsache im sozialversicherungspflichtigen Bereich, das wären dann täglich so 3 bis 4 Stunden. Würden es dann so organisieren, dass ich Sohnemann morgens zur TaMu bringe und er ihn holt.

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 21:01



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Hallo, mein Schwager ist zu 90 % gehbehindert und arbeitet schon lange in einem Engerieversorgungsunternehmen als Industriekaufmann. Es ist ja so, dass die Betriebe eine gewisse Quote an Behinderten einstellen müssen, sonst müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Was ist denn dein Mann von Beruf ?

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 21:10



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Er hat mal ne Umschulung zum Bürokaufmann vor 15 Jahren gehabt, in dem Job hat er grade mal 2 Jahre gearbeitet. Dann hat er auf Lager umgesattelt und das hat dann seinen Rücken kaputt gemacht. Ich weiß grade gar nicht auf was er sich bewerben soll. Büro ist er zu lange raus, um da wieder Fuß zu fassen.

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 21:45



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Immerhin hat er die Umschulung gemacht (wenn auch lange her) und in jedem Lager braucht man ja auch jemandem, der die Bestände ein und ausbucht... Also, seid mutig und bewerbt euch (ruhig auch Initiativbewerbungen bei grösseren Firmen). Nicht so negativ drangehen, sondern versuchen. Vielleicht läuft es besser als ihr denkt.

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 21:56



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Hallo, ich kenne mich nicht wirklich aus, meine mich aber zu erinnern, dass in einem solchen Fall auch die Berufsgenossenschaft hilft. Zahlen die nicht sogar den Firmen Zuschüsse zum Lohn, wenn sie jemanden einstellen, der aus beruflichen Gründen für gewisse Bereiche berufsunfähig ist? Das war bei einem Nachbarn so, der wegen Mehlstauballergie nicht mehr in seinem Beruf als Bäcker arbeiten konnte (ist aber schon ein paar Jahre her). Viel Glück Susanne

Mitglied inaktiv - 08.07.2009, 07:34



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Also ich habe 50 %, man sieht mir meine Behinderung aber auch nicht an. Ich schreibe nicht in Bewerbungen rein, dass ich schwerbehindert bin sondern schaue mir immer erst den Betrieb an und entscheide dann, ob ich es erwähne. Wenn Behinderte "bevorzugt" werden, schicke ich meinen Bescheid mit. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 07.07.2009, 11:26



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Hallo bei 50% GdB braucht dein Mann keinen Antrag auf Gleichstellung (mit Schwerbehinderten) zu stellen, da er ab 50 % als Schwerbehindert gilt. Die Gleichstellung betrifft nur Menschen die einen GdB von 30 haben. Bei Arbeiten die er verrichtet, wo im seine Behinderung nicht im Wege steht (ihn nicht beeinträchtigt), braucht er diese auch nicht anzugeben. Er verzichtet dann aber auch auf die 5 Tage Zusatzurlaub und den Kündigungsschutz. Sollte einmal eine Entlassung im Raum stehen, kann er die Schwerbehinderung immer noch angeben um zumindest mit Abfindung oder Kündigungsschutzklage aus dem Job rauszugehen. Dein Mann kann sich mal beim Integrationsamt/Intergrationsfachdienst melden, dem diese Stelle kann dem AG Zuschüsse als Nachteilsausgleich bewilligen. Habe selbst einen GdB von 50 und bin Schwebehindertenvertetung bei uns im Unternehmen (400 Mitarbeiter). Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne per Mail melden. Dein Mann kann sich mal beim Integrationsamt/Intergrationsfachdienst melden, dem diese Stelle kann dem AG Zuschüsse als Nachteilsausgleich bewilligen. LG Jessica

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 13:58