Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, der in der gleichen Situation war. Meine EZ (3 Jahre) endet, ich werde im Februar einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben. Während der EZ hatte ich kein Einkommen. Greift die Fünftelregelung, wenn man vorher kein Einkommen hatte? Oder wird zur Berechnung der Verdienst vor der EZ genommen? Für das Jahr 2010 werde ich ebenso nur einen Minijob mit 400€ haben. Muss man mit hohen Abzügen rechnen? Vielen Dank!