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Freistellung bzw. Beurlaubung nach Elternzeit?

Thema: Freistellung bzw. Beurlaubung nach Elternzeit?

Hab mal eine Frage: Muss am 5. Juni wieder mit dem arbeiten anfangen u. meine Tochter kann aber erst im Sept. in den Kiga gehen.... kennt sich wr aus ob man sich danach noch 3 monate beurlauben oder freistellen lassen kann u. wenn ja was es für schwierigkeiten geben wird

von Delfinoris am 08.03.2012, 21:09



Antwort auf Beitrag von Delfinoris

kenne das problem. meine tochter ist im feb. 3 jahre alt geworden und kommt erst sept. in den kiga. bin noch bis sept. von meiner firma freigestellt. da hatte ich aber glück, dem muss nicht zugestimmt werden. hat du teilzeit beantragt? musst du SPÄT. drei monate vor dem 3. geburtstag deines kindes. oder möchtest du in vollzeit arbeiten? du könntest die zeit bis sept. mit einer tagesmutter überbrücken wenn du keine omas in der nähe hast die schon in rente sind wenn du die zeit von juni bis sept. nicht nicht mit anderer betreuung überbrücken hast und deine firma sich nicht auf eine freistellung bis sept. einlässt ist dein job leider weg, würde deshalb schon schauen, das es möglich ist schon ab juni anzufangen

von Julians.Mama am 08.03.2012, 21:28



Antwort auf Beitrag von Delfinoris

ich habe rechtzeitig angemeldet um dem vorzubeugen. kann dir wohl am ehesten dein chef beantworten,recht darauf hast du keines

von Savanna2 am 08.03.2012, 21:49



Antwort auf Beitrag von Delfinoris

Wenn der Arbeitgeber zustimmt, dann kannst Du die Elternzeit verlängert. Ansonsten musst Du Dir wohl oder übel für die Zeit eine Ersatzbetreuung finden müssen.

von Fuchsina am 08.03.2012, 23:39