Guten Abend,
ich habe eine Frage zu einem § im TVöD, aber das ist so kompliziert geschrieben, dass ich keinen Plan habe.
Kann mir diesen § wer "ausdeutschen"?
§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Danke schon mal!
von
M@mi
am 29.10.2012, 20:11
Hi M@mi,
was genau ist denn deine Frage?
Ich kenn mich bisschen mit der Materie aus...
(1) Wechselschichtarbeit (Frühschicht, Spätschicht) ist die Arbeit(festgelegte, vertraglich vereinbarte Arbeitszeit) nach einem Schichtplan (täglich zeitlich bestimmt), der einen regelmäßigen (z.B. täglich, wöchentlichen, monatlichen) Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats (30 Tage) erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.
(2) Wechelschichten sind wechselnde Arbeitsschichten (Frühschicht, Spätschicht, Tagschicht, Nachtschicht) in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht (von 0 bis 24 Uhr) werktags (Montag - Samstag), sonntags und feiertags (Feiertagsgesetz) gearbeitet wird.
(3) Nachtshichten sind Arbeitsschichten, die mind. zwei Stunden Nachtarbeit (22 - 6 Uhr) umfassen.
von
NaniBanani
am 30.10.2012, 19:28
Kennst du dich im Bereich Krankenhaus aus?
Wieviele Dienste jeder Schicht pro Monat muss jemand denn machen, um die Wechselschichtzulage zu bekommen?
von
M@mi
am 30.10.2012, 22:39
Oh Sorry, Krankenhaus ist gar nicht mein Gebiet... ich schau aber nachher mal in meinen Kommentar zum Gesetz, vielleicht steht da was zu deinem Thema.
Meld mich nochmal, wenn ich was finde!
von
NaniBanani
am 31.10.2012, 20:08
Ich hab schon gegoogelt wie blöd, aber irgendwie find ich nirgends diesen Krankenhausteil und wenn doch, dann find ich den §7 nicht und den brauch ich dringend.
Vielleicht kommst du ja weiter, wäre ja klasse!
von
M@mi
am 31.10.2012, 21:49
Hallo m@mi,
ganz vereinfacht heißt das: Du arbeitest in Frühschichten, Spätschichten und Nachtschichten.
Du mußt mindestens eine Nachtschicht innerhalb eines Monats arbeiten, um den Anspruch auf die WECHSELschichtzulage nicht zu verlieren.
Gruß twomate
von
twomate
am 01.11.2012, 16:38