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Frage zu den Betreuungskosten, die der AG ggf. übernimmt - mein unflexibler KiGa

Thema: Frage zu den Betreuungskosten, die der AG ggf. übernimmt - mein unflexibler KiGa

Hallo, meine beiden Kinder gehen jeweils in Betreuung, wenn ich arbeite. Beide Kinder sind bis 15 Uhr angemeldet, das wird bis auf weiteres auch so bleiben. Kind 1 Schulkind und Kind 2 KiGa Kind. Buchung jeweils über den Träger Stadt oder eben Kirche beim KiGa. Mein Chef will es so machen, dass er mir die Kosten (in dem Fall sind es ca. 120 Euro) vom Brutto abzieht und aufs Netto wieder drauf gibt. Ist wohl so üblich, hatten wir auch schon mal so gehabt. So, Stadtverwaltung hat mir eine Bestätigung geschrieben, dass sich die Betreuungskosten auf 20 Euro mtl. belaufen. Das war für die Steuerkanzlei ausreichend und okay. Der KiGa hingegen weigert sich nun mir das so auszustellen, denn es könnte sich ja mtl. was ändern, falls ich umbuche oder so. Ich könne jeden Monat einen Schrieb anfordern, was ich gezahlt habe. Diesen dann jedes Mal extra bei der Steuerkanzlei einreichen, damit die mir das dann übers Gehalt verrechnen.... Wie läuft das bei Euch? Stellen die sich auch so an? Übers JA als mein Sohn bei der TaMu war, ging das ganz easy und war absolut kein Thema. Da reichte sogar der Betreuungsvertrag. Der KiGa hingegen macht so ein Theater und ist so dermaßen unflexibel... Die Briefe wären halt so vorgefertigt, da ließe sich nichts darin umändern... und anders schreiben ginge ja nicht, wie gesagt, falls ich umbuche, dann stimme ja alles wieder nicht. Sowas ärgert mich echt. Was ist denn dabei, dass die mir einfach eine kleine Bestätigung ausstellen, was die Kosten pro Monat sind. Von mir aus soll drin stehen "bis auf weiteres" oder "bis auf Widerruf" oder ähnliches.... aber nein, selbst das geht nicht. Man, rege ich mich umsonst auf oder ist es gerechtfertigt? Ich arbeite ja selber, in einer Arztpraxis, wenn ich da jedesmal so unflexibel wäre, was Briefe, Bestätigungen oder Termine angeht... na dann gute Nacht... melli

von sojamama am 10.10.2012, 16:54



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Hi, es reicht eigentlich, den ursprünglichen Vertrag vom Kiga und die aktuelle Gebührenordnung vorzulegen. Dauerbestätigungen darf eine öfftl. Einrichtung mit verschiedenen Angeboten tatsächlich nicht ausstellen. Sie dürften dir allerdings bestätigen, dass dein Kind X derzeit in Betreuung ist und dafür in den letzten 9 Monaten Eur y an Entgelt angefallen sind. Gruß, Speedy

von speedy am 10.10.2012, 20:55



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Hallo, danke für Deine Antwort. Ich sehe es ja mittlerweile auch ein, dass ich vielelicht ein wenig zu "angesäuert" war. Ich kann es ja auch verstehen, wenn man keine Dauerbestätigungen ausstellen darf, ist ja grundsätzlich auch in Ordnung. Mich stört nur diese Art und Weise, WIE sie mich abserviert hat, ihre momentanen eigenen (sehr schlimmen) Probleme mal außen vorgelassen. Sie ist richtig patzig geworden auf meine Nachfrage, ob man es irgendwie anders formulieren könnte oder so. Es ginge nicht, das Programm würde NUR DIESE Briefe schreiben, nichts anderes. Ach mensch, es wäre ja schon eine schöne Ersparnis, wenn ich das Geld so bezahlt bekäme... immerhin sind es 100 Euro. Mal sehen, notfalls muss ich es halt doch monatlich neu ausstellen lassen. Was ich aber echt kompliziert finde. Ich muss es mir ausstellen lassen, dann einreichen, dann erst krieg ich mein Gehalt, wenn das alles wieder geprüft und verrechnet ist... Vielleicht finden wir eine andere Lösung. Die Steuerberaterin ist aber auch stur, die will das auch ganz genau. Bei meiner Freundin, gleiche Situation, gleicher Beruf, aber andere Steuerkanzlei geht das einfach so ohne Probleme mit DIESEM Schrieb vom KiGa. melli

von sojamama am 10.10.2012, 21:21



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Hallo, ich bekomme ebenfalls die Betreuungskosten von meinem Chef zzgl. aufs Netto steuerfrei überwiesen. Um die Höhe des Betreuungsgelds nachzuweisen, hat ihm der ursprüngliche Vertrag gereicht, bzw. spter meine mündlichen Aussagen, dass sich der Betrag durch Frühdienst oder Spätdienst erhöht hat. Allerdings braucht er auch einen monatlichen Nachweis. Wir haben uns auf eine Kopie meines Kontoauszugs geeinigt (alles andere auf dem Ausug schwärze ich). Die Auszüge sammel ich seperat von Januar bis Dezember, dann im Januar geht es zum Steuerberater. Sollten differenzen da sein, bekomm ich die entweder beim nächsten Gehalt abgezogen bzw. nachgezahlt..... LG

von Loni1975 am 10.10.2012, 21:54



Antwort auf Beitrag von sojamama

Die Betreuungszeit und der monatliche Betrag muss drin stehen, sonst kann der KiGa Zuschuss nicht steuerfrei gezahlt werden. Bei mir steht drin: Hiermit bestätigen wir für ..... , dass er jeden Tag 9 Stunden betreut wird. Die Kosten belaufen sich auf Betreuungsgeld ... Spielgeld ... Getränkegeld ... Essensgeld ... Summe .... Der Beitrag wird 11 x im Jahr abgebucht. Datum, Stempel, Unterschrift KiGa Leitung. Bei uns kann auch nicht rumgebucht werden, man entscheidet sich einmal im Jahr und das zahlt man, egal ob man Kind früher holt oder nicht.

von Badefrosch am 10.10.2012, 22:21



Antwort auf Beitrag von sojamama

Man darf für den Kinderbetreuungszuschuß nicht den Bruttolohn kürzen und dann wieder auf den Nettolohn drauf geben. Sondern das Geld darf erst nach Abzug der Steuern und Sozialversicherung zum Nettolohn dazugerechnet werden. Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/Steuernachzahlung-wegen-Chef_660673.htm Da hat es jemand in dieser Art gemacht und muss jetzt Steuern nachzahlen. LG Sibs

von sibs1 am 10.10.2012, 22:30



Antwort auf Beitrag von sibs1

bei Ärzten scheint das so zu gehen. Ich hatte es von vielen schon so gehört und eben ja von den Steuerberatern auch. melli

von sojamama am 11.10.2012, 08:12



Antwort auf Beitrag von sojamama

Ich würde mich direkt an den Träger wenden, also ans Pfarramt. Muss Du der Leiterin ja nicht unter die Nase reiben, wenn es sonst böses Blut gibt. Denke schon, dass das auch anders geht.

von rabukki am 10.10.2012, 22:35