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Frage zu Elterngeld 2. Kind

Thema: Frage zu Elterngeld 2. Kind

Hey ihr Lieben! Ich hab meinen neuen Arbeitsvertrag bekommen und berechne grad mal pauschal das Elterngeld ab August 2014. Hab jetzt nur mal ne Frage... Ich hatte ja 18 Monate Elterngeld, heißt von März 12- September 13 (letzte Auszahlung war am 9.8!). Jetzt weiß ich nicht wie sich das Elterngeld berechnet für das zweite Kind. Die zeit wo ich arbeite und ALG1 bekommen habe weiß ich. Die Lohnnachweise für EG des 2.Kindes sind Mai2013-Juni2014 und dh ich hatte von Mai2013-August2013 ja noch Elterngeld. Wird jetzt von diesen dann mein vorheriges Gehalt genommen von vor der ersten Geburt? Das ist grad mein Knackpunkt. Vielleicht kann mir ja jemand helfen? LG

von Kirsche1210 am 29.01.2014, 10:28



Antwort auf Beitrag von Kirsche1210

Hi, für das EG ist es nicht relevant, ob du es hast über 12 oder 18 Monate auszahlen lassen, der Bezugszeitraum bleibt bei einem Jahr. Demnach endete der rechnerische Zeitraum für EG für das erste Kind mit der Zahlung für Febr 13, die Nachweise für EG für Kind 2 sind also ganz normal das Einkommen v. Mai 13 - Juni 14 (EG gilt dabei nicht als Gehalt!). Nur wenn dabei noch Monate des EG-Zeitraums für Kind 1 gewesen wären, hätte man diese ausgelassen und wäre vor den MuSchu von Kind 1 zurückgegangen. Gruß, Speedy

von speedy am 29.01.2014, 14:00



Antwort auf Beitrag von speedy

Ja ich habe da noch Elterngeld bezogen im Mai 2013 bis September 2013. Danach zwei Monate Gehalt und 3 Monate AlG1 wegen Kündigung nach Elternzeit und ab 1.2 wohl neue Arbeit.

von Kirsche1210 am 29.01.2014, 19:34



Antwort auf Beitrag von Kirsche1210

Nein, in den Monaten Mai-Sep 13 hast du nur EG ausgezahlt bekommen, der eigentliche Bezugs- bzw. Berechtigungszeitraum hat bereits 12 Monate nach der Geburt geendet. Daher werden für die Lohnnachweise exakt die 12 letzten Monate vor Beginn des MuSchu herangezogen - also nur 3 Mon Gehalt, da ALG I als Lohnersatzleistung ebenfalls nichts zur Berechnung des EG beiträgt. Das Gehalt aus dem neuen Job kommt dann ggf. noch dazu. Gruß, Speedy

von speedy am 29.01.2014, 21:32



Antwort auf Beitrag von speedy

Ja das mit den 3 Monaten vom alten Lohn hab ich mir dann auch so gedacht! Danke für die Antwort :) Ja das ALG1 leider mit Null bewertet wird habe ich schon in Erfahrung gebracht :)

von Kirsche1210 am 30.01.2014, 09:22