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Frage an Steuerfachangestellten o. ä. - Steuererklärung

Thema: Frage an Steuerfachangestellten o. ä. - Steuererklärung

Hallo, weiß jemand durch seinen Beruf z. B., bis wann ich die Lohnsteuererklärung 2008 beim FA einreichen muss? Im Netz finde ich unterschiedliche Angaben. Ich habe bislang immer auf freiwilliger Basis eingereicht. (Ich glaube, das spielt eine Rolle). Vielen Dank. Diana

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 07:35



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Hi, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist (z.B. Elterngeldbezug o.ä.), endet die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung mit dem 31. Mai des Folgejahres. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist mit Begründung möglich. Meist problemlos wird dann bis zum 30. September des Folgejahres eine Fristverlängerung gewährt. Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird. In begründeten Fällen kann die Frist auch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert werden. Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn diese beantragt wird. Durch die Abgabe einer Steuererklärung ist der Antrag auf Veranlagung spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist zu stellen. Seit 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 08:53



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Ich habe in 2008 Elterngeld für 3 Monate bezogen. Ansonsten bin ich freiwilliger Steuererklärer. Heißt das, dass ich die Erklärung für 2008 nun schon hätte längst machen müssen? Bin bislang einfach noch nicht dazu gekommen, da meine Kleine wirklich ein Energiebündel ist und von Schlaf nicht viel hält

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 15:16



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Ja, da du Elterngeld bekommen hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für 2008 solltest du zusehen, dass du in die Pötte kommst, bevor dir eine Mahnung ins Haus flattert. Der Hinweis auf diese Pflicht ist idR auch bereits im Bewilligungsbescheid für das Elterngeld enthalten - sollte also nichts Neues sein :) Wenn es bei dir wirklich nur um das Elterngeld geht, dann ist die Erklärung doch in 1h ausgefüllt - die lässt sich doch mit Sicherheit einrichten! Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 15:36