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Firmierung bei Selbständigen mit ALG I-Gründung

Thema: Firmierung bei Selbständigen mit ALG I-Gründung

kennt sich da jemand wirklich gut aus? Oder hat das selbst gemacht und könnte mir weiterhelfen? Bitte per PN, danke LG Sue

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 20:50



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Ich habe mich im März mit dem Gründerzuschuss der Arge selbstständig gemacht.

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 11:19



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Interessehalber: Du meinst das Einstiegsgeld der Arge? Gründungszuschuss gibt es doch nur von der Agentur für Arbeit, oder? Bei uns hier gibt die Arge noch nicht einmal Einstiegsgeld, da macht jeder Landkreis, was er will.

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 12:13



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Einstiegsgeld der ARGE gibts für ALG 2 Empfänger... sie hatte doch oben was von ALG 1 geschrieben. Aber vom Prinzip ist es beides doch annähernd gleich oder?

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 13:11



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ALG I Empfänger haben doch eigentlich mit den Argen nichts zu tun, der Gründerzuschuss müsste doch direkt von den Arbeitsagenturen kommen.... Der Unterschied besteht u.a. darin, dass ALG I Empfänger einen rechtlich geregelten Anspruch (bei positivem Gutachten des Gründungsvorhabens haben). Hier gibt es zwei Landkreise (Argen), die überhaupt kein Einstiegsgeld vergeben, der Landkreis, der dazwischen liegt, aber schon. Beim Gründerzuschuss (Agentur für Arbeit) kann sowas wohl nicht passieren. Eine zusätzliche Variante hätte mich jetzt noch mehr verwirrt.

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 20:51