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Fahrtzeit bei Dienstreisen - Arbeitszeit?

Thema: Fahrtzeit bei Dienstreisen - Arbeitszeit?

Hallo, wie würdet Ihr das sehen: Ich habe eine Dienstreise mit 2,5-3 Stunden Anfahrt und einen "nur 3-stündigen" Termin. Ich bin davon ausgegangen, dass das selbstverständlich einfach ein normaler Arbeitstag ist. Nun sagte mir mein Chef, bei uns sei Fahrtzeit keine Arbeitszeit. Bisher ist mir das wohl nicht aufgefallen (in 8! Jahren), weil meine Termine meist so lagen, dass ich eher von 6 bis 22 Uhr unterwegs war und das einfach nur als einen Arbeitstag zählte. Sprich: Er sieht die aktuelle Dienstreise als 1/2 Arbeitstag (ich bin eine Teilzeit-Kraft). Ehrlich gesagt: Ich bin ziemlich baff und weiß gar nicht recht, wie ich reagieren soll. Meine erstes Bauchgefühl sagt "gut, dann mache ich eben keine Dienstreisen mehr". Bisher war ich nicht kleinlich mit meiner Arbeitszeit; und eine halbe Stunde oder Stunde länger im Büro, habe ich nicht aufgeschrieben. Ich vermute, dass die Fahrtzeit bei Dienstreisen rein rechtlich Arbeitszeit sein muss, sonst wäre ich ja nicht mal versichert! Also mir geht es weniger um die Rechtslage als um die Frage, ob ich utopische Vorstellungen habe. Ratlose Grüße!

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 22:30



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Soweit ich weiß, kommt es u. a. darauf an, wie man anreist. Wenn man selber Auto fährt, ist es wohl Dienstzeit, wenn man nur mitfährt oder mit der Bahn fährt, ist es wohl keine Arbeitszeit. Manche Arbeitgeber rechnen eine Strecke als Arbeitszeit. Ich hatte die gleiche Situation wie Du. War auch öfters auf Lehrgängen, die meine normale Arbeitszeit überschritten haben, wo ich die Zeit auch nicht angerechnet habe. Hatte dann die Situation wie Du, das mir andere Dinge von der Arbeitszeit abgerechnet wurden und habe in meinem Frust für mich auch entschlossen, dass ich halt an Schulungen nicht mehr teilnehme. Zumal diese mir für meine Arbeit oder mein Weiterkommen bisher auch nichts eingebracht haben. V. G.

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 06:57



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Hallo, danke für Deine Rückmeldung. Bei mir geht es nicht um Schulungen, die sind bei uns sowieso mit 50% Freizeit, bei mir oft 100%, aber das finde ich ok. Es ist ein Kundentermin an einem unserer anderen Standorte, mit einem - auf die Firma gemieteten - Leihwagen, da das Poolfahrzeug nicht frei war. Viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 07:29



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Hallo, ich hatte diese Frage auch schon einmal hier im Forum gefragt und bei uns auf Arbeit war dies auch schon Thema. Normalerweise ist es wohl so wie meine Vorrednerin schon schrieb, dass es darauf ankommt, wie man fährt. Dann kommt es noch darauf an, zu welcher Zeit man gefahren ist. Fährt man während seiner normalen Arbeitszeit, dann zählt die Fahrzeit als Arbeitszeit, alles was danach ist, muss nicht zur Arbeitszeit zählen. Bei mir ist es z.B. so, dass ich Vollzeit 40 h pro Woche arbeite, Regelarbeitszeit 8:00-16:30 Uhr. Habe ich jetzt eine Dienstreise, wo ich 8:00 losfahre (bspw. 3h), dann einen Termin von 2,5h habe und dann wieder 3h zurück fahre und 16:30 Uhr da bin, dann zählt das als normaler Arbeitstag und die Fahrtzeit ist da mit drin. Fahre ich jetzt aber bspw. schon um 5:00 Uhr los, weil der Termin um 8:00 losgeht und von 16:30 bis 19:30 Uhr zurück, dann habe ich Pech gehabt, dann ist die Fahrtzeit "Freizeit", die ich auch nicht als Überstunden geltend machen kann. Allerdings kann ich die Zeiten auf der Dienstreiseabrechnung so geltend machen, dass ich wenigstens das Tagegeld bekomme, wenn ich mehr als die 8h abwesend war. Ich bin übrigens Gehaltsempfänger, bei Lohnempfängern wird bei uns auf Arbeit ein Unterschied gemacht, sie dürfen die Fahrtzeit als Arbeitszeit abrechnen. Ob das arbeitsrechtlich alles korrekt ist, wie es bei uns geregelt ist, keine Ahnung, wir sind aber auch nur eine relativ kleine Firma Wirklich glücklich bin ich aber über die Lösung nicht, aber so viele Dienstreisen im Jahr habe ich nicht, von daher hält es sich noch in Grenzen, was ich an "Freizeit" verliere. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 08:17



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Geht die Dienstreise länger als ein normaler Arbeitstag, bekomme ich keine Mehrarbeitsstunden für die Gleitzeit (außer das Dienstgeschäft dauert länger als der reguläre Arbeitstag). Ist die Gesamt-Dienstreise allerdings genau so lnag oder kürzer als ein Arbeitstag, wird sie mir als Vollzeit-Arbeitstag angerechnet. Man darf durch Dienstreisen nicht schlechter gestellt werden. Beförderungsmittel ist übrigens egal. Wenn Wissenschftler das Auto fährt, ist das genau so wenig dienstzeit wie wenn er am Notebook arbeitet oder Akten studiert. Trini

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 10:26



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Also ganz ehrlich, ich wäre auch baff gewesen. Bei mir gibt es dazu meines Wissens auch keine offizielle Regelung. War allerdings auch bisher Vollzeit angestellt und habe nicht auf die Stunde geschaut. Daher gab es da wohl auch nie Probleme. Hoffentlich kommt mein Chef nicht auf solche Ideen.... Ich würde allerdings mit ihm noch mal ganz in Ruhe und sachlich dazu reden. Wenn du nämlich nicht auf die halbe Stunde/Stunde schaust und in dem Punkt nicht kleinlich bist, finde ich es ziemlich dreist, dir dazu nur einen halben Arbeitstag anzurechnen. Zeige ihm auf, dass du sehr viel Initiative für die Firma zeigst und mach ihm die Konsequenzen aus seinem Verhalten klar: Dienstreisen lehne ich unter den Voraussetzungen ab (immerhin bist du so ca. 6 Stunden unentgeltlich für die Firma unterwegs gewesen und hast aber wahrscheinlich Betreuung für dein Kind bezahlt...). Und kleinlicher sein, wenn es um Arbeitszeiten geht.... Mein Chef wacht bei solchen Äußerungen dann auf. lg und viel Erfolg Sasumm

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 18:19



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Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag. Ansonsten ist vielleicht dieser Link hilfreich, wenn DU ihn nicht eh schon gegoogelt hast. http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/zaehlen-dienstreisen-zur-arbeitszeit.html

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 11:25



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Hi, rechtlich ist das nicht eindeutig geregelt, daher gibt es in den meisten Betrieben eine sog. betriebliche Übung oder Betriebsvereinbarung dazu. Ich kenne Betriebe, wo selbst die Reisezeiten von Vertriebis (die ständig unterwegs sind) nicht als Arbeitszeit zählen - sind aber sehr wenige. Oft ist auch eine 50:50 Regelung angesagt oder eine Regelung nach der tatsächlich genutzten Zeit (reise ich z.B. mit der Bahn und arbeite während der Fahrt, ist das Arbeitszeit, ansonsten nur zu 1/2, max. Gesamtzeit pro Tag sind dann aber 8h, es sei denn, das Dienstgeschäft an sich dauert länger als 8h. Daher finde ich die Regelung bei euch jetzt nicht so unüblich. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 11:34



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... Nur die 30 oder 45 min Mittag werden mir gezwungender Maßen abgezogen, wenn es auch keine Pause gibt. Damit lebe ich aber. Ich würde keine Dienstreisen sonst machen.

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 14:19



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Danke für die Antworten, hab mich ein bisschen abgeregt. Vielleicht noch zu Erklärung. Ich arbeite manche Tage voll (8-17 Uhr) und andere eben halb (8-12 Uhr). Der Termin fiel nun auf einen sowieso "vollen" Tag und mein Chef wünscht mir quasi 1/2 Arbeitstag abzuziehen, weil ich ja nur von 9-17 Uhr unterwegs war und davon "nur 3 Stunden gearbeitet" habe.) Irgendwie wurmt mich das, wenn ich Mehreinsatz bringe, ist das selbstverständlich und wenn hier ausnahmsweise mal bisschen weniger Aufwand war, krieg ich das abgezogen. Das motiviert nicht gerade!

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 20:27



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Ich z.B. erfasse zeittechnisch nur halbe oder ganze Arbeitstage. Somit müsste ich schauen, dass meine Dienstreise in meine übliche Arbeitszeit fällt. Wobei bei mir ein ganzer Tag 6,5 Std. sind. Bei unseren Ingenieuren, die exakt ihr gearbeiteten Stunden erfassen, sind Reisezeiten auch Arbeitszeiten. Überstundenzuschläge gibt es bei uns nicht. Zeiten über der Sollarbeitszeit gehen in ein Gleitzeit-/Freizeitkonto, sofern es hierzu eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag gibt. Ich hab grade aktuell das Beispiel ein Ingenieur fliegt nach Malaysia, hat eine Reisezeit von 20 Stunden inkl. Flug von zuhause bis ins Hotel. Diese Zeit geht in sein Gleitzeitkonto.

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 21:34