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Fa. insolvent während der Elternzeit

Thema: Fa. insolvent während der Elternzeit

Hallo, ich brauche mal euren Rat bezüglich meines Beschäftigungsverhältnisses. Meine insgesamt 5jährige Elternzeit (2 Kinder) endet in einigen Monaten. Zwischenzeitlich hat die Firma Insolvenz angemeldet. Offiziell weiß ich nichts davon, ich habe weder ein Kündigungsschreiben noch sonst eine Nachricht erhalten. Jedoch kann und werde ich die Stelle nicht mehr antreten, weil wir zwischenzeitlich den Wohnort gewechselt haben, 200 km vom Heimatort entfernt. Der Umzug fand einige Monate nach Antritt meiner Elternzeit statt, mein Mann hatte eine neue Arbeitsstelle angetreten. Wie soll ich mich der Fa. gegenüber verhalten, kann mir jemand einen Tipp geben? Gruß Libelle

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 09:02



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geh zum Arbeitsamt. Wenn es eine Nachfolgefirma geben sollte, die evtl. die Verträge übernommen hat, müsstest Du Dich positionieren, ob Du wieder arbeiten willst, oder ob Du kündigst. Trini

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 09:43



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Hallo, danke für deine Antwort. Ja, es ist eine neue Firma gegründet worden. Den Mitarbeitern wurde freigestellt, neue Verträge abzuschließen oder zu kündigen. Ist es also so, dass ich kündigen muss oder besteht die Möglichkeit, mich kündigen zu lassen? Oh je, bin ratlos. Ich möchte gerne einen Termin mit meinem AG vereinbaren, aber nicht unvorbereitet dort erscheinen, vielleicht hat noch jemand einen Tipp für mich? Danke Libelle

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 11:09



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Hi, ich wage zu bezweifeln, dass ein Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde, es hört sich eher nach einem Betriebsübergang an. Denn: Bei einem offiz. Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverw. bestellt, der vollständige Listen aller AN auch beim Arbeitsamt einreichen muss, da die Arge ja die Netto-Zahlungen für die letzten 3 Monate übernimmt. Auch die sozialvers.rechtlichen Dinge müssen geklärt werden (An-/Abmeldungen). D.h. bei einem kompletten InSo-Verfahren hättest du etwas hören müssen. Vorsichtshalber kannst du ein Schreiben an deinen Arbeitgeber (=alter Firmenname) richten, in dem du zum Ende der Elternzeit kündigst. Nachteile beim Arbeitsamt musst du nicht befürchten, da du ja deinen Lebensmittelpunkt verlagert hast und keiner 200km einfache Fahrtstrecke von dir verlangen kann. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 13:48



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Hallo, Das ist ja das Problem, das ich nur die Halbwahrheit kenne. Ein Insolvenzverwalter ist bestellt und ich kann im internet unter den Insolvenzbekanntmachungen ersehen, das ein off. Insolvenzverfahren läuft. Allerdings hat mir meine bei der Krankenkasse mitgeteilt, dass es versäumt wurde, mich zu benachrichtigen. Ich war bei der KK kurzzeitig abgemeldet und dann wieder angemeldet (?!?!) Die Sache liegt auch schon 1 Jahr zurück. Vermutlich wird es das beste sein, ein Kündigungsschreiben aufzusetzen. Danke auch dir für deine Antwort. Gruß Libelle

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 17:44