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Erziehungszeit, ab wann-biswann?

Thema: Erziehungszeit, ab wann-biswann?

Hab da mal ne Frage: Meine kleine am 3.3.06 geb. wird ja nun 2 Jahre. Mein ehem. AG, bei d. ich nicht weiter arbeiten kann, hat in d. Bescheinigung f. Amt 'ne Elternzeit/Erziehungszeit v. 1.6.06 (wobei sie am 3.3. geb. ist) - 31.1.08 angegeben. Habe alle Unterlagen rechtzeitig abegeben,hab allein d. Erziehungszeit genommen,habe zu 2.3.08 gekündigt. Ist d. rechtens?Bin ich v. 1.2.- 2.3.08 in elternzeit oder beim Amt? (AG ist nicht so gut zu sprechen) gruß

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 10:07



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Deine Elternzeit geht vom 03.03.2006 bis zum 02.03.2008 (sofern Du nicht um ein weiteres Jahr verlängerst). Arbeitslos melden kannst Du Dich, wenn Du tatsächlich einen Job suchst. Für die Rente werden Dir unabhängig von der Bescheinigung drei Jahre angerechnet (die Rentenversicherung empfiehlt, Kindererziehungszeiten erst zu beantragen wenn das Kind 10 Jahre alt ist, da man bis dann noch Berücksichtigungszeiten kriegen kann falls man nochmal zu Hause bleibt). Gruß Linda

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:29



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Geht die Erziehungszeit nicht erst nach den 8 Wochen Mutterschutz los? Dann würde deine Erziehungszeit erst am 29.04.2006 begonnen haben und endet am 02.03.08. Der 2. Geburtstag wäre dein erster Arbeitstag. Es sei denn, dein Kind ist vor dem errechneten Geburtstermin gekommen, dann wird natürlich die Mutterschutzzeit, die vorher verkürzt wurde, hinten rangehängt. Ich hatte z.B. statt 14 Wochen Mutterschutz 15 Wochen Mutterschutz, weil meine Tochter sich entschieden hat erst 1 Woche nach geplanten Entbindungstermin zu kommen. Eine spätere Geburt ist natürlich finanziell gesehen besser als eine pünktliche oder eine Frühgeburt. Man bekommt doch auch erst Erziehungsgeld wenn Mutterschutz rum ist und man kein Mutterschaftsgeld mehr von der Krankenkasse und Arbeitgeber bekommt.

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:39



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Was stand denn in deinem Elternzeitantrag ? Normalerweise ist der Geburtstag des Kindes immer der 1. Arbeitstag. Warum hast du gekündigt ? Und zu wann ? Lena

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:58



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Das kommt doch drauf an, wie lange man Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt hat. Man kann doch auch bis 3 Jahre nehmen oder kürzer. Das geht ja auch nicht nur Jahresweise, sondern z. B. zu einem bestimmten Datum?! Hat also m. M. nach nichts mit dem Geburtsdatum zu tun, sondern damit, wie man den Antrag formuliert hat.

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 13:09