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Erfahrung: Lehrer und Cytomegalie neg. Wann Berufsverbot

Thema: Erfahrung: Lehrer und Cytomegalie neg. Wann Berufsverbot

Hallo Wer hat Erfahrung? Ich bin Sonderschullehrerin und arbeite mit Kindern zw. 8-9 J., bei denen auch Autisten sind, die mit der Hygiene, Toilettengang etc. noch Probleme haben. Ich bin jetzt in der 10. SSW und weiß nich ob ich mich um ein Berufsverbot kümmern soll. Im Moment sind ja gerade >Ferien. Was sind dann da die Schritte? Kennt sich jemand aus? Danke

von Abinadi am 31.07.2013, 09:54



Antwort auf Beitrag von Abinadi

Hi, das BV MUSS der Frauenarzt bei Lehrern sofort bei neg. Test ausstellen - ist so vorgeschrieben, du dürftest gar nicht mehr länger beschäftigt werden. Gruß, Speedy

von speedy am 31.07.2013, 10:52



Antwort auf Beitrag von Abinadi

Dein Frauenarzt testet, ob Du Antikörper gegen Cytomegalie hast. Wenn nicht, dann muss er sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Das gibst Du dann an Deiner Arbeitsstelle ab und erhältst das volle Gehalt weiter. Unbedingt den Test machen und das Verbot ggf. einhalten. Ich habe eine Freundin, die so in der 20. SSW ihr Kind verloren hat.

von Halluzinelle von Tichy am 31.07.2013, 11:09



Antwort auf Beitrag von Halluzinelle von Tichy

oh nein, das ist ja schlimm. Wie hat sie sich angesteckt wenn ich fragen darf. Mir kommts halt komisch vor, mich von der Schule "befreien" zu lassen, wo ich doch selbst noch ein 2 jähriges Wickelkind zu Hause habe. Sie geht in den Kiga und kann sich also auch anstecken. Ich pass zwar auf beim Wickeln aber ich kann ja Kontakt zu Speichel, Spielzeug etc. nicht vermeiden und hab deshalb etwas Angst.

von Abinadi am 01.08.2013, 09:52



Antwort auf Beitrag von Abinadi

Soweit ich weiss ist eine fehlende Immunität gegen Zytomegalie nur dann Grund für einen BV wenn man Kinder unter 3 Jahren betreuut oder welche, die gewickelt werden müssen. Ist das bei Euch der Fall?

von Fuchsina am 31.07.2013, 16:08



Antwort auf Beitrag von Abinadi

Du kannst vom Wickeln freigestellt werden, dann brauchst Du kein Beschäftigungsverbot.

von Nicol am 31.07.2013, 21:01



Antwort auf Beitrag von Abinadi

da bin ich mir ziemlich sicher.

von mams am 02.08.2013, 14:34



Antwort auf Beitrag von Abinadi

Besprich das doch am besten mit deinem Frauenarzt. Wurde denn dein Immunstatus, z. B. gegen Cytomegalie überhaupt schon getestet? Musst du Kinder wickeln? Wenn nein, ist die Gefahr wahrscheinlich äußerst gering. Ich hab das auch mal gehört, dass das eigentlich nur bei Kindern bis zu 3 Jahren (oder eben Wickelkinder) gilt. Also: nächster Schritt, Arzt fragen...

von Oktaevlein am 02.08.2013, 18:29



Antwort auf Beitrag von Abinadi

Das ist so ein heikles Thema!! Ich bin Erzieherin. Auch ich haben ein Wickelkind zu Hause und bin negativ. Der Frauenarzt stellte bei mir kein BV aus. Aber der Betriebsarzt. Offiziell gilt in Bayern bei Kids unter drei. Aber anstecken kannst du dich auch bei Älteren. Mir wurde gesagt, dass theoretisch auch ein Erwachsener ansteckend sein kann. Deshalb ist es in der Regel so, das man in einem Job mit "besonderen" Kindern/Jungendlichen auch ein BV bekommt. Kläre das mit dem Betriebsarzt ab. Und schnell wäre ja gut, dann könnte man rechtzeitig Ersatz für dich suchen.

von MaMiVi am 06.08.2013, 20:41