Thema:
Elternzeitmonate für den Mann
Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen ... Ich hatte die zehn Monate elternzeit genutzt ... meinem Mann stünden ja theoretisch auch noch zwei Monate zu ... die hat er damals nicht genutzt.
Unser kind ist noch keine zwei jahre alt ...
Besteht diw Möglichkeit, dass mein Mann die beiden Monate noch beantragen kann oder ist der Zug abgefahren?
Wie lange hat man Anspruch auf die Elternzeitmonate ... speziell die zwei für meinen Mann?
Wir kommen aus RLP.
Dankeschön im Voraus!
von
Kleeblatt4
am 17.02.2014, 17:02
Leider ist es bei euch schon zuspät. Das Elterngeld wird nur in den ersten 14 Monaten ausbezahlt.
Er könnte aber noch Elternzeit nehmen aber das alleine bringt euch wahrscheinlich nichts.
Mein Mann wollte auch Monat 15 und 16 nehmen und wir haben darauf zu spät geachtet.
von
Lillalaus
am 17.02.2014, 18:45
Uns geht es nicht ums Geld sondern um die zeit :)
Kann mein mann bis die kleine drei wird elternzeit nehmen? Oder bis sie zwei ist oder gar nicht mehr?
von
Kleeblatt4
am 17.02.2014, 19:15
Hallo,
doch, dein Mann kann theoretisch noch Elternzeit nehmen und zwar die Zeit, die bis zum 3. Geburtstag eures Kindes noch "übrig" ist und bis zu 12 Monate darüber hinaus. Beides natürlich nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Elternzeit kann von beiden Elternteilen unabhängig voneinander genommen werden.
Guck mal hier:
http://mein-elterngeld.de/elterngeld_elternzeit.htm
Darüber hinaus beraten auch die Elterngeldstellen (auch über Elternzeit).
Also wenn der Chef deines Mannes sein OK. gibt, spricht nichts gegen die 2 Monate (und mehr) Elternzeit für deinen Mann. Egal, wieviel Elternzeit du hattest bzw. noch hast. Ihr könnt auch gleichzeitig 3 Jahre in Elternzeit sein, wenn ihr das irgendwie finanziert bekommt. So ähnlich hat mir damals das der Mensch bei der Elterngeldstelle gesagt :-)
LG
von
Oktaevlein
am 17.02.2014, 21:06
Hallo,
innerh. der ersten 3 LJ kann man jederzeit mit der EZ beginnen, niemand muss zustimmen, solange sie am tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes auch wieder endet.
Wenn sie nach dem 3. Geb enden soll, erst dann muss der AG zustimmen.
Frits ist und bleibt mind. 7 Wochen "Voranmeldung", wobei nur 8 Wochen vor Antritt auch Kündigungsschutz besteht.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 17.02.2014, 21:46
Aber man muss sich doch nach der Geburt des Kindes für den nächsten 2 Jahres-Zeitraum festlegen. Also wenn man z. B. zunächst nur 1 Jahr Elternzeit "anzeigt", kann man das 2. Jahr nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen.
von
Oktaevlein
am 18.02.2014, 00:59
Das gilt nur dann, wenn Du schon mal in den ersten 2 Jahren EZ hattest, also für das selbe Kind NOCHMAL gehen willst bzw. verlängerst.
Wenn Du erst mit dem (z. B.) 14. Lebensmonat des Kindes beginnst in EZ zu gehen, dann reicht es ganz normal 7 Wochen vorher dies anzuzeigen.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 18.02.2014, 08:04
Bitte ElternZEIT vom ElternGELD trennen.
ElternGELD bekommen die Eltern zusammen für maximal 14 Monate.
ElternZEIT kann jedes Elternteil unabhängig voneinander bis zu 3 Jahre, d.h. bis maximal ein Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes nehmen (Ausnahmen sind betriebliche Elternzeiten. Manche Betriebe ermöglichen die Eltern noch länger Elternzeit zu nehmen als gesetzlich vorgeschrieben).
Wie und wann dies angezeigt (angezeigt, nicht beantragt, denn der AG muss nicht zustimmen) hat Desiree schon sehr gut beschrieben.
Also zusammengefasst. nein, der Zug ist nicht abgefahren. Dein Mann kann noch solange Elternzeit nehmen, solange Euer Kind noch keine 3 Jahre alt ist. Nur Elterngeld wird Ihr dann nicht mehr bekommen.
von
Fuchsina
am 17.02.2014, 22:05
Vielen Dank Ihr Lieben!
Ihr habt mir sehr geholfen!
von
Kleeblatt4
am 18.02.2014, 07:10