Hab da mal ne Frage.
Am 20.09.2011 ist der berechnete Geburtstermin und 6 Wochen davor und 8 Wochen danach bin ich im Mutterschutz. Möchte ein Jahr Elternzeit nehmen, was von meiner Firma auch genehmigt ist.
Wann muss ich nun 2012 wieder anfangen zu arbeiten? Die berechnen das doch nach dem tatsächlichen und nicht nach dem vorraussichtlichen Geburtstermin oder?
Weiß nicht weiter...
Danke für eure Hilfe!!!!
von
meli1981
am 07.04.2011, 10:43
Hi
Wenn dein Kind am 20.9.11 geboren wurde, und du 1 Jahr Elternzeit genommen hast, müsstest du am 20.9.12 wieder los. Genau am Geburtstag deines Kindes.
LG
Sumse
von
Sumsebrumm
am 07.04.2011, 10:51
Hi Sumse,
hab die Schwangerenblödheit :-)
Also nochmal zum Verständnis, müsste nun den genauen Geburtstermin dieses Jahr abwarten und dann zum selben Tag nächstes Jahr wieder anfangen zu arbeiten?!?
von
meli1981
am 07.04.2011, 10:53
Du fängst genau am 1. Geb. deines Zwerges wieder an zu arbeiten :-)
LG, Mari
PS: Warte nur ab, als nächstes kommt dann die Stilldemenz ;-)
Mitglied inaktiv - 07.04.2011, 11:12
Antwort auf diesen Beitrag
für eure Antworten.
Krieg bald ne Macke mit diesem ganzen Bürokratie-Kram...
Ja von Stilldemenz hab ich gehört, hoffe sie erwischt mich nicht zu stark ;-)
von
meli1981
am 07.04.2011, 11:45
Nur ist meine Maus dann genau 2 Jahre alt.
Mein ET war der 20.09.2009 (cooles Datum, gell?) und genau an diesem Tag habe ich meine Tochter geboren
Ja, du musst dann genau am Geb. deines Kindes die Arbeit wieder aufnehmen. Ich habe für 2 Jahre unterschrieben, wollte jedoch nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen und mein AG hat mir am 01.01.11 Teilzeit angeboten. Also durfte ich den 1. Geb. meiner Tochter noch zu Hause feiern
LG, Oya
von
oya1982
am 07.04.2011, 14:21