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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hab da mal ne Frage. Am 20.09.2011 ist der berechnete Geburtstermin und 6 Wochen davor und 8 Wochen danach bin ich im Mutterschutz. Möchte ein Jahr Elternzeit nehmen, was von meiner Firma auch genehmigt ist. Wann muss ich nun 2012 wieder anfangen zu arbeiten? Die berechnen das doch nach dem tatsächlichen und nicht nach dem vorraussichtlichen Geburtstermin oder? Weiß nicht weiter... Danke für eure Hilfe!!!!

von meli1981 am 07.04.2011, 10:43



Antwort auf Beitrag von meli1981

Hi Wenn dein Kind am 20.9.11 geboren wurde, und du 1 Jahr Elternzeit genommen hast, müsstest du am 20.9.12 wieder los. Genau am Geburtstag deines Kindes. LG Sumse

von Sumsebrumm am 07.04.2011, 10:51



Antwort auf Beitrag von Sumsebrumm

Hi Sumse, hab die Schwangerenblödheit :-) Also nochmal zum Verständnis, müsste nun den genauen Geburtstermin dieses Jahr abwarten und dann zum selben Tag nächstes Jahr wieder anfangen zu arbeiten?!?

von meli1981 am 07.04.2011, 10:53



Antwort auf Beitrag von meli1981

Du fängst genau am 1. Geb. deines Zwerges wieder an zu arbeiten :-) LG, Mari PS: Warte nur ab, als nächstes kommt dann die Stilldemenz ;-)

Mitglied inaktiv - 07.04.2011, 11:12



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für eure Antworten. Krieg bald ne Macke mit diesem ganzen Bürokratie-Kram... Ja von Stilldemenz hab ich gehört, hoffe sie erwischt mich nicht zu stark ;-)

von meli1981 am 07.04.2011, 11:45



Antwort auf Beitrag von meli1981

Nur ist meine Maus dann genau 2 Jahre alt. Mein ET war der 20.09.2009 (cooles Datum, gell?) und genau an diesem Tag habe ich meine Tochter geboren Ja, du musst dann genau am Geb. deines Kindes die Arbeit wieder aufnehmen. Ich habe für 2 Jahre unterschrieben, wollte jedoch nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen und mein AG hat mir am 01.01.11 Teilzeit angeboten. Also durfte ich den 1. Geb. meiner Tochter noch zu Hause feiern LG, Oya

von oya1982 am 07.04.2011, 14:21