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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo ihr Lieben, ich bin völlig verwirrt, was die Elterzeit angeht und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Beginnt die Elternzeit ab dem ET oder ab dem Ende des Mutterschutzes? Also in meinem Fall: Entbindungstermin ist der 30. März 2011 + 8 Wochen Mutterschutz = 30. Mai 2011 Ich möchte gerne 12 Monate und mein Mann 2 Monate zu Hause bleiben. Zähle ich nun ab dem 01. April + 12 Monate ich + 2 Monate mein Mann ODER ab dem 01. Juni + 12 Monate ich + 2 Monate mein Mann? Ganz schön kompliziert... Danke schon mal für eure Hilfe.

von Idi1980 am 27.10.2010, 16:24



Antwort auf Beitrag von Idi1980

Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes. LG Sibs

von sibs1 am 27.10.2010, 17:37



Antwort auf Beitrag von Idi1980

Hallo, also erstmal: Du verwechselst Elternzeit mit Elterngeld!!! Das tun aber denke ich viele :) Also, die Elternzeit beginnt bei der Mutter mit dem Mutterschutz, und geht mindestens 8 Wochen (bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen). Wenn das Kind vor dem errechneten ET kommt, werden die Tage aus den 6 Wochen die bis zum errechneten Termin gefehlt habe noch an den Mutterschutz nach der Geburt dran gehängt. So, Elternzeit beantrag man dann beim Arbeitgeber. Dies MUSS schriftlich geschehen, und man kann max. 3 Jahre Elternzeit nehmen. Und die Elternzeit kann sowohl von Vater als auch von Mutter jeweils in vollem Umfang, also 3 Jahre, genommen werden. Die Elternzeit kann gleichzeitg, überschneidend oder auch hintereinander genommen werden. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin. Das Elterngeld kann für max. 14 Monate bezogen werden. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate beantragen. Bei allen anderen muss die Mutter mindestens 2 Monate nehmen (die Zeit des Mutterschutzes wird da angerechnet. Das Mutterschaftsgeld, und eventuell der Zuschuss vom Arbeitgeber, so man den bekommt, wird auf das Elterngeld angerechnet. Ein Partner kann dann max 12 Monate nehmen (die kann auch der Vater sein!!!!). Das Elterngeld kann genau wie die Elternzeit auch gleichzeitig, überschneidend oder hintereinander bezogen werden. Zudem besteht die Möglich sich den Betrag auf die doppelte Monatsanzahl strecken zu lassen. Die kann einer der Partner machen, der andere muss es deswegen nicht zwingend auch tun, kann es aber. Elterngeld kann man erst NACH der Geburt beantragen. So, alle Unklarheiten beseitig? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 23:30



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Hallo Sabine, vielen Dank für die ausführliche und sehr gut verständliche Erklärung!! Doch eine Sache ist mir weiterhin unklar. Du schreibst (und das habe ich auch schon öfter woanders gelesen) "Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet". Heißt "angerechnet" hinzusummiert (also ich bekomme Mutterschutz- und Elterngeld, was sehr unwahrscheinlich ist...) oder heißt es, die Zeit, in der ich Mutterschutzgeld bekomme, wird von den 14 Monaten, in den uns Elterngeld zustehen würden, schon abgezogen? Demnach würde ich nach der Mutterschutzfrist für nur noch 12 Monate Elterngeld erhalten, oder habe ich da ein Denkfehler??? Sorry, wenn ich mich blöd anstelle, aber irgendwie ist mir das noch ein Rätsel. Danke für die Antwort...

von Idi1980 am 28.10.2010, 10:26



Antwort auf Beitrag von Idi1980

Hi, Du hast keinen Denkfehler. Du bzw. Ihr bekommt insgesamt 12 Monate Elterngeld (2 Monate dein Mann und Du 10 Monate). Die 2 Monate Mutterschutz nach der Geburt werden hinzugerechnet sodass Du dann insgesamt 14 Monate Geld bekommst. Lg mum28

von mum28 am 28.10.2010, 13:11



Antwort auf Beitrag von mum28

Hallo, also bei uns war es so, dass ich in der Zeit, in der Mutterschaftsgeld bekommen habe - und einen Zuschuss vom Arbeitgeber, KEIN Elterngeld bekommen habe. Ich habe für die Monate 1-7 Elterngeld beantragt, und genehmigt bekommen. Jedoch habe ich nur für die Monate 3-7 Elterngeld ausgezahlt bekommen. In dem Bescheid stand folgendes drin: "Sie haben vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx Mutterschaftsgeld in Höhe von kalendertäglich 13,00 Euro, sowie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von xx,xx Euro erhalten. Das während des Bezuges von Elterngeld gezahlte Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind taggenau auf das Elterngeld anzurechnen ($ 3 Abs. 1 BEEG)." Sprich man hat also im Endeffekt 2 Monate weniger Elterngeld, wenn man Mutterschaftsgeld gezahlt bekommt. Hat man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dann hat man die 2 Monate mehr. Mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld sind es also insgesamt 12 Monate Elterngeld - max. 12 für Alleinerziehende, max 10+2 für andere. Ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld sind es insgesamt 14 Monate - max. 14 für Alleinerziehende, max 12+2 für andere. Es gibt EINE Ausnahme davon: wenn man das verringerte Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsstelle des Bundesversicherungsamtes bekommt, dann wird dies nicht auf das Elterngeld angerechnet. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 08:26