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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hi ich glaube ich steh etwas auf dem Schlauch. Wenn ich Elternzeit nehmen wollte, also gar nicht mehr arbeite für die Zeit, was bekomme ich dann an Geld? Doch nur das Elterngeld und das Kindergeld, oder muss mein Arbeitgeber noch was dazu geben? Die somit "freie" Stelle kann er mit wem anderes besetzen? Bin ich dann meinen JOb los (noch während) oder nach der Elternzeit? Vielen Dank und liebe Grüße Roxy

Mitglied inaktiv - 10.04.2008, 12:22



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Während der Elternzeit bekommst du Elterngeld (12 Monate bzw. 14 Monate, wenn der Partner auch 2 Monate nimmt) und Kindergeld. Nach der Elternzeit muss dich dein AG wieder beschäftigen - allerdings nur auf einer gleichWERTIGEN Stelle, nicht auf genau der selben Stelle. Es ist also gut möglich, dass deine alte Stelle nach Rückkehr nicht mehr verfügbar ist. Du musst aber eine Stelle bekommen, die gleich bezahlt wird. Hier kannst du alles nachlesen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Mitglied inaktiv - 10.04.2008, 12:45



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Während der Elternzeit bekommst du Elterngeld und Kindergeld. Die Höhe des Elterngeldes ist von deinem Gehalt im Jahr vor der Geburt abhängig und beträgt mindestens 300 Euro. Elterngeld wird entweder ein Jahr lang gezahlt; alternativ kannst du es auch "splitten" und dafür zwei Jahre lang ausgezahlt bekommen. Das Elterngeld wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt! Nach Ablauf der Elternzeit muss dein Arbeitgeber dir denselben oder einen vergleichbaren Job zur Verfügung stellen.

Mitglied inaktiv - 10.04.2008, 12:50



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Hi, zunächst musst du zwischen Elternzeit und elterngeldfähiger Elternzeit unterscheiden - das eine ist nur für den Erhalt des Arbeitsplatzes relevant, das andere für den Erhalt von finanziellen Mitteln. Elternzeit darf jedes Elternteil bis zu 3 Jahre nehmen, für die ersten 2 Jahre muss eine verbindliche Festlegung zu Beginn des Zeitraums erfolgen, das 3. Jahr kann dann noch zum Ende des 2. Jahres beantragt oder mit der Zustimmung des AG auch noch bis zum 8. LJ genommen werden. Für diese Zeit muss der AG dir eine Stelle freihalten aber nichts bezahlen. Für das Kind erhältst du durch die Familienkasse Kindergeld (154 Eur) Das Elterngeld gibt es nur 12 (max. 14 Monate) lang. Es berechnet sich aus der Differenz deines Einkommens 12 Monate vor dem MuSchu (bei Selbständigen das letzte vollständige Kalenderjahr Jan-Dez) und dem Einkommen während des Anspruchszeitraums. Davon werden 67% ausgezahlt - vom Staat. Egal, ob du dann im 2. oder 3. Jahr arbeitest oder zu Hause bleibst - dann gibt es kein Elterngeld mehr, sondern nur noch einkommensunabhängiges Kindergeld. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 10.04.2008, 14:12



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zum letzten Absatz (3. Jahr). Je nach Bundesland gibt es im 3. Lebensjahr (also von 2 bis 3 Jahre) teilweise noch Landeserziehungsgeld (wie z. B. bei uns in Thüringen). Ist aber überall unterschiedlich geregelt.

Mitglied inaktiv - 11.04.2008, 09:13



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Das Elterngeld wird 14 Monate in Höhe von 67% des netto Arbeitsentgeltes bezahlt. 2 Monate davon "gehören" mindestens dem Vater. Diese können nur auf die Mutter übertragen werden, wenn diese Alleinerziehend ist. Das Elterngeld kann auch auf 24 bzw. 28 Monate gezahlt werden. Dann gibt es "nur noch" die Hälfte. Bei der Elterngeldstelle kannst Du Dir einen Beratungstermin geben lassen. Dort wird dir dann schonmal vorab das Elterngeld in allen möglichen Varianten durchgerechnet. Das ist dann zwar noch nicht verbindlich, aber man hat dann schon eine Hausnummer... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 11.04.2008, 13:18



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In den ersten 8 Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld, das wird aufs ERziehungsgeld angerechnet... entsprechend bekommst du dann nur noch für 10 bzw. inkl. Vätermonate für 12 Monate Elterngeld. Also immer nur bis zum 1. GEburtstag. Ausser du splittest das Geld, dann gibts bis zum 2. Geburtstag jeweils die Hälfte. LG; ANdrea

Mitglied inaktiv - 13.04.2008, 00:55