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Elternzeit, wer kennt sich da aus ?

Thema: Elternzeit, wer kennt sich da aus ?

Hallo zusammen, ich habe in dringendes Anliegen :-) Ich bin heute 34+0 SSW. ich muß bzw. möchte bei meinem Arbeitgeber ( wo ich auf 400 Euro arbeite ) Elternzeit einreichen. Hab die Frage schon bei Frau Bader gestellt. sie sagte aufjedenfall EZ einreichen, sonst droht Kündigung. Von daher werd ich das wohl machen, aber wie läuft das ab ? Ich muß ihm schriftlich darüber informieren, 7 Wochen bevor EZ anfängt, quasi 1 Woche nach Geburt. Aber was schreib ich da ?? Und vor allem wie lange ? Wenn ich z.b. 1 Jahr schreibe, aber nach 1 Jahr will oder kann ich noch nicht, kann ich das dann verlängern ? Wieder für ein Jahr oder auch 2 ? Oder soll ich gleich für 2 Jahre machen ?? Muß er mir das noch entgegnen segnen, also unterschreiben ?? Für Eure Hilfe danke ich Euch...... LG

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 16:24



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1 Woche nach der Geburt ist richtig - du sollst dir das Schreiben gegenzeichnen oder bestätigen lassen. (Text gab es gestern oder vorgestern im "Schwanger wer noch" als Thema.) Tja, wie lange liegt bei dir - nimm doch erstmal ein Jahr, verlängern kannst du ja noch. Lena

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 20:33



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Bei einem Jahr hast Du kein Anrecht auf Verlängerung. Dann müsste der AG zustimmen, wenn Du länger in EZ bleiben willst. Bei zwei Jahren kannst Du ohne seine Genehmigung auf 3 Jahre verlängern (fristgerecht). Andersherum kannst Du ohne seine Zustimmung und triftige Gründe auch nicht verkürzen. Die Länge der EZ will also gut überlegt sein.

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 20:48



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...von 1 auf 2 Jahre ist nicht möglich (zumindest hast du kein Anrecht drauf). Daher würde ich 2 Jahre einreichen und dann ggf. das dritte Jahr anhängen. Das dritte Jahr darf man entweder an das 2. anhängen oder irgendwann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes (letzteres nur mit Zustimmung des Arbeitgebers).

Mitglied inaktiv - 08.02.2008, 09:44



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Schätze doch mal ab, ob du eher zu 1,2 oder 3 Jahren tendierst und dann bespreche mit deinem Chef, ob du ggf. auch in der EZ mit bis zu 30 STunden "nebenbei" arbeiten könntest.

Mitglied inaktiv - 08.02.2008, 12:57