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Elternzeit und Arbeiten, kennt sich jemand aus?

Thema: Elternzeit und Arbeiten, kennt sich jemand aus?

Hallo, bin seit Jan. in Elternzeit und habe sie für 2 Jahre genommen. Jetzt wurde ich von meinem Chef gefragt ob ich mir vorstellen könnte ungefähr 10 Std./Woche zuarbeiten. Ist es da besser auf 400 Euro bAsis arbeiten zugehen oder auf Stunden und es wird voll versteuert? Ab wann lohnt sich die Arbeit zusätzlich und ab wann eher nicht? Kenn mich da leider gar nicht aus. Geht auch jemand in Elternzeit stundenweise arbeiten und kann mir einige Infos darüber geben?

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 21:47



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Hi Ich habe in der EZ 20Std./Woche gemacht und bin auf Lohnsteuerkl. 5 gewesen (da mein Mann damals mehr verdient hat als ich mit meinen 20 Std.). 400,- -Job kenne ich mich gar nicht mit aus. Aber 400,--Jobs werden nicht in die Rente mit einbezogen, meine ich...oder? LG Sumse

Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 15:31



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Beim Minijob hast Du keine Abzüge, da zahlt der AG eine Pauschale. Wenn, dann würde ich den Minijob vorziehen, denn das Geld bekommst Du so wie es ist raus. Ohne Abzüge. Für die Rente brauchst Du in der Erziehungszeit eh nichts machen, da läuft man drei Jahre wie ein Vollzeitarbeitnehmer wenn ich mich nicht irre. Und es sind ja nur 10 Stunden, da würde ich den Minijob anmelden und gut ist. Ich war in der Elternzeit und auch danach immer auf 400-Euro angestellt. Ich weiß aber nicht, wieviel Du die Stunde bezahlt bekommst, da kann es sein, dass Dir das dann angerechnet wird auf das Elterngeld. Mein Minijob war damals noch während der "alten" Elternzeit. Jetzt bin ich erst wieder auf der Suche nach einem neuen Job. Frag doch mal bei Fr. Bader im Rechtsforum, die kann Dir sicher genaueres sagen und helfen. melli

Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 19:25



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Grundsätzlich darf man wohl in Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Ich arbeite auch Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Eine andere Frage ist die Anrechnung aufs Elterngeld. Ich selbst habe erst nach den 12 Monaten Elterngeldbezug wieder gearbeitet. Da erfolgte natürlich keine Anrechnung. Wenn Du aber noch Elterngeld neben Arbeitslohn beziehst, wird es angerechnet und zwar nach einer Art Differenzmethode, denn man bekommt ja nur 67% vom Einkommensaufall. Verdienst Du Geld, ist Dein Einkommensausfall geringer und damit auch 67% davon.

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 14:02