Baby und Job

Forum Baby und Job

Elternzeit im 1. Schuljahr

Thema: Elternzeit im 1. Schuljahr

Hallo, Junior ist jetzt 1.Klässler und wir Eltern arbeiten beide Vollzeit. In der KITA-Zeit war dies unproblematisch, aber die Kombi Schule/Hort ist doch etwas anderes. Ich habe noch nie Elternzeit in Anspruch genommen, da ich nach der Geburt für vier Jahre einen Teilzeitvertrag hatte. Man kann ja 12 Monate Elternzeit auch noch bis zum 8. Lebensjahr nehmen, ich würde dann auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Kennt sich jemand aus? Vielen Dank! kachiya

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 09:42



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hab damals bei Lucas 2 Jahre Elternzeit genommen und mir dann schriftlich genehmigen lassen das ich das 3 Jahr nehmen bis Lucas 8 ist. Wie das nun aber ist da du dies nicht schriftlich hast weiss ich nicht....Da wirst du wohl nachfragen müssen.Evtl auch bei Frau Bader. Gruss Sandy

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 11:13



Antwort auf diesen Beitrag

Huhu, ich habe mir das auch gerade schriftlich geben lassen für unsere 2,5Jahre alte Tochter. Habe auch vor, max 20h zu arbeiten, wenn Madame zur Schule geht. Habe sofort 8 Wochen nach der Geburt wieder in Vollzeit gearbeitet und werde mir das Jahr mit ihr dann gönnen. Ich glaube, es gibt so Festlegungen (je nach Schulform), wie lang man max. arbeiten darf. In der Grundschule sind das nur um die 20h..meine ich gelesen zu haben. Aber eins weiß ich sicher: Der AG MUSS dir die Elternzeit genehmigen wenn die betrieblichen Belange nicht dagegen sprechen. Klar ist es toll, wenn man das schriftlich macht, aber wenn nicht, muss man eben nett anfragen. Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und ein tolles erstes Schuljahr für euch beide.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 12:06



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, das 3. Jahr Elternzeit kannst du mit Antrag bis zu 7 Wochen vor dem Beginn des 3. Lebensjahres für "später" aufheben - allerdings ist hierzu schon bei der Antragstellung die Zustimmung des AG nötig. Solltest du das Aufschieben nicht beantragt und genehmigt bekommen haben, ist der Anspruch streng genommen verfallen. Dann hilft nur noch die Kulanz des AG, der es ggf. noch gewähren kann. Innerhalb der Elternzeit darfst du max. 30h/Woche arbeiten. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 20:25



Antwort auf diesen Beitrag

Meine herren sind ja nun schon 13,5 und 10 jahre alt und ich habe beide Male nur 6 Monate Erziehungsurlaub genommen und anschließend Teilzeit gearbeitet. Aber, ich habe nie verstanden, welchen Vorteil es gibt, wenn man in Elternzeit Teilzeit arbeitet. Soviel ich weiß, muss man für Elternzeit im 1. Schuljahr tatsächlich den Antrag sehr früh stellen. Aber, du kannst (jedenfalls bei einem größeren Arbeitgeber) immer einen Antrag auf befristete TZ-Arbeit stellen. Trini

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 08:26



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn man in Elternzeit Teilzeit arbeitet, ist man 1. unkündbar. 2. behält man seinen Vollzeitvertrag, kann also nach Ablauf der Elternzeit problemlos wieder Vollzeit arbeiten. Wenn du deinen Vollzeitvertrag kürzen läßt, ist es nicht gesagt, dass du jemals wieder Vollzeit arbeiten kannst. (Bei uns gibt es z.B. keine befristete Teilzeit!) LG, Mari

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 17:14