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Elternzeit am Stück nehmen?

Thema: Elternzeit am Stück nehmen?

Huhu! Mein Freund wollte im Sommer die 2 Monate Elternzeit am Stück nehmen. Es kommt aber eventuell zu Problemen mit der Eingewöhnung in der Kita. Wäre es auch möglich dass er zum Beispiel den Juli und den Oktober als Elternzeit nimmt? Oder geht das nicht? Und noch ne Frage: Angenommen ich bekomme ein zweites Kind bevor ich zurück in den Job gehe, berechnet sich mein Elterngeld dann von meinem letzten Gehalt oder von meinem Elterngeld dass ich jetzt kriege?? Danke!

Mitglied inaktiv - 24.02.2015, 17:34



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Er kann auch zwei einzelne Monate nehmen. Hat mein Mann auch gemacht.

von Häsle am 25.02.2015, 10:14



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Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. soweit ich weiß, berechnet es sich immer von dem Gehalt 12 Monate vor Mutterschutz. Monate, in denen man andere Entgeltersatzleistungen erhalten hat (ALG, Krankengeld, Elterngeld erstes Kind) gehen meines Wissens nach als "ohne Gehalt" ein. Wird bei mir beim zweiten Kind so sein, da habe ich während der 12 Monate einige Monate Krankengeld bezogen (aufgrund einer schweren Erkrankung, NICHT, schwangerschatbedingt.) Einzige Aussnahme zu vorne ist nämlich Krangengeld aufgrund der Schwangerschaft, das darf einen wohl nicht schlechter stellen... Man bekommt ohne vorheriges Arbeitseinkommen aber einen Mindestsatz, ich weiß nicht wie hoch der ist. Ist für mich nicht relevant gewesen... 300€??, glaube ich.aber nur, musst Du nochmals checken. Man kann Elternzeit nach neuem Gesetz ab 1.7. sogar in 3 Stücken nehmen. VG

von Lulus-Mom am 25.02.2015, 12:06



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Alles klar vielen Dank!!

Mitglied inaktiv - 25.02.2015, 17:29



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Wegen der Elternzeit deines Freundes noch ein Hinweis, da ich nicht weiß welchen Oktober du meinst, Elterngeld wird nur bis zum 14 Lebensmonat gezahlt wenn man es nicht splittet. Wenn Euer Kind Im Oktober schon älter ist kann er zwar in Elternzeit gehen, aber nach meinem Kenntnisstand bekommt er kein Elterngeld mehr. Gruß Apydia

von Apydia am 25.02.2015, 21:06



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Jep, Elterngeld MUSS innerhalb der ersten 14 Lebensmonate genommen werden, und zwar mindestens 2 LEBENSMonat. Ob getrennt oder zusammen ist dabei egal. Nimmt er aber weniger, oder liegt der 2te Monat nach dem 14ten Lebensmonat, muß er auch den ersten wieder zurückzahlen. Erneutes Elterngel und dessen Höhe hängt davon ab wann das neue Kind kommt. Kommt es dann, wenn das 1te etwa 15 Monate alt ist, gibt es beim 2ten Kind das gleiche Elterngeld wie beim 1ten, plus Geschwisterbonus. 15 Monate wegen Mutterschutz. Kommt es später, dann gehen alle Monate ab dem 1ten geburtstag von Kind1 mit 0 € in die Berechnung, ausser man arbeitet Teilzeit. Dann wird das Teilzeitgehalt mit dazugerechnet. Kommt Kind2 etwa dann, wenn Kind1 2 Jahre ist oder gar älter, gibt es nur noch den Mindestsatz - wenn kein Einkommen innerhalb Zeit. dazwischen wird "gemischt", sprich je nachdem wann Kind2 kommt, werden einige Monate mit 0 € berechnet, andere durch das Einkommen von vor dem Mutterschutz für Kind1 ersetzt - die reinen Eltermgeldmonate im ersten Jahr fallen also aus dem Berechnung komplett raus. Das gilt auch dann, wenn das Elterngeld über 2 Jahre ausgezahlt wird. Ach ja, und der wichtigste Punkte überhaupt noch, man sollte IMMER die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. dann gibt es beim 2ten Kind zumindestens das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim 1ten. Macht man das nicht, gibt es unter Umständen nur den Krankenkassenbeitrag. Verblieben Elternzeit kann man sich bis zu 12 Monate aufsparen bzw IMO jetzt mit dem neuen sogar bis zu 24 Monate. Und, wenn Teilzeitwunsch und noch Elternzeit übrig, dann IMMER erst innerhalb der Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 Std die Woche erlaubt) arbeiten - wegen des Kündigungsschutzes. Der fällt nämlich mit Beendigung der Elternzeit weg. Das gilt auch dann, wenn man eh vor hat nie wieder Vollzeit zu arbeiten oder man eh schon immer Teilzeit gearbeitet hat.

Mitglied inaktiv - 28.02.2015, 10:32



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Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Das mit den 14 Monaten wäre mir auch noch glatt durch die Finger gegangen!! Max wird am 17.7. 1!

Mitglied inaktiv - 01.03.2015, 15:24