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Elternzeit - Arbeitgeber - Erlaubnis andere Beschäftigung aufzunehmen

Thema: Elternzeit - Arbeitgeber - Erlaubnis andere Beschäftigung aufzunehmen

Hallo, es geht um Folgendes: Ich befinde mich bis Okt. 2014 noch in Elternzeit. Es war vorher klar, dass ich gerne vor Ablauf der Elternzeit wieder arbeite und auch nicht in mein Arbeitsverhältnis zurückgehe. Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche vor mir und will die Chancen unbedingt ergreifen! Leider muss mir ja mein jetziger Arbeitgeber eine Erlaubnis erteilen. Meine Frage ist jetzt: Habe ich noch weitere Möglichkeiten, dennoch Einkommen zu erzielen, wenn mein Abeitgeber mir das verwehrt? Muss er mir dann eine Stelle einräumen? Oder braucht er triftige Gründe um mir das zu verwehren? Oder bleibt mir nur küngigen, mit (welcher Frist?) und während dieser Frist kann ich ja dann auch nicht arbeiten? Das wäre echt Mist.. Ich hoffe, es kennt sich jemand aus! Danke schonmal.. LG Nathalie

von Natha_x3 am 03.08.2013, 22:01



Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Hi, innerhalb der EZ darfst du nur bis zu 30h/Woche arbeiten - und mit der Erlaubnis des alten AG, sonst müsstest du fristgemäß (s. Vertrag) kündigen und dann was Neues anfangen. Ggf. käme auch ein Aufhebungsvertrag mit dem alten AG in Betracht, dann könntest du sofort woanders anfangen. Gruß, Speedy

von speedy am 04.08.2013, 11:53



Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Dein Arbeitgeber bräuchte triftige betriebliche Gründe, um dir die Teilzeitarbeit bei einem anderen Unternehmen während der Elternzeit zu verwehren, also z.B. arbeiten bei einem direkten Konkurrenten... LG D.

von dee1972 am 05.08.2013, 00:28



Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Oh, ich hänge mich gleich mal mit dran. Ist es "nur" arbeiten beim Konkurrenten oder wenn jetzt zb. der Betrieb unterbesetzt ist, kann der aktuelle Arbeitgeber dann sagen "wenn arbeitest du hier"? weiß das zu fällig jemand, ich hatte schon mal gegooglet, aber irgendwie nichts passendes gefunden...

von Hailie am 06.08.2013, 09:56



Antwort auf Beitrag von Hailie

Umgehen kann man das durch "exotische" Arbeitszeiten. Wenn Du also nur ab 19 Uhr arbeiten kannst, weil der Vater dann zu Hause ist, könntest Du nicht im Kindergarten als Erzieherin tätig sein, aber Du könntest bei Real an die Kasse gehen oder bei Mäckes Burger bauen. Trini.

von Trini am 06.08.2013, 12:19



Antwort auf Beitrag von Hailie

Hi, wenn der AG dir selbst etwas passendes anbieten kann und will, dann muss er natürlich keine Zustimmung zur Arbeitsaufnahme anderweitig erstellen. Gruß, Speedy

von speedy am 06.08.2013, 19:11



Antwort auf Beitrag von Natha_x3

das wäre kein Problem. Ein formloses Schreiben ab wann ich wo wieviele Stunden arbeite und dann wird das genehmigt. Und ich gehe sozusagen zur Konkurrenz... Keine Ahnung, was passiert, wenn du ohne Genehmigung bei einem neuen AG anfängst... Aber vielleicht weiß das ja sonst wer hier?!

von MäuschenNr.3 am 06.08.2013, 15:01