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Elterngeld ... ?!

Thema: Elterngeld ... ?!

Hallo, meine Frage gehört vielleicht nicht unbedingt hier hin, aber vielleicht kann man mir hier trotzdem weiterhelfen... ich sitze gerade über meinem Elterngeldantrag... und bei Nr.9 und Erklärung zum Einkommen Nr. 31 komme ich nicht weiter, ich blicke da nicht durch :( was die da so wirklich von mir wollen ... ich glaube ich bin zu doof für sowas :( Zu Nr.9: Ich möchte ja zwei Jahre Elternzeit nehmen, aber da steht immer nur was von Auszahlung 12 Monaten ?! Wie verhält sich das denn im zweiten Erziehungsjahr ?! Was trage ich da wo ein ?! Bekomme ich da kein elterngeld mehr ?! Zu Nr. 31 (Einkommen): Wenn ich zu meinem Mutterschaftsgeld vor der Geburt Lohnausgleich erhalten habe und deswegen auf die Ausklammerung verzichte ist das für mich Nachteilig ?! Der Grund weshalb ich auf die Ausklammerung verzichten möchte ist das ich vor den 12 Monaten die im Bemessungszeitraum liegen ALG2 bezogen habe und somit ja kein Einkommen angerechnet werden würde, d.h. die würden ja dann mit Null gerechnet werden, oder ?! Und da ich erst seit dem 06/2013 wieder Arbeiten bin werden ja so und so schon zwei Monate mit Null gerechnet (Geburtsdatum meines Kindes ist der 03.04.2014) ....  Desweiteren habe ich zu meinem Lohn immer aufstockend ALG2 bekommen, ist das für die Berechnung des Elterngeldes relevant, oder zählt das eh nicht mit rein ?!  Ich hoffe meine Frage ist verständlich und ihr könnt mir weiterhelfen ....

von an_ke am 12.05.2014, 13:53



Antwort auf Beitrag von an_ke

Ich weiß nicht wo du was eintragen musst, da ich den Antrag nicht vor mir hab. Aber ich weiß, dass du die Auszahlung des Elterngeldes auf 2 Jahre splitten kannst. Du bekommst dann zum Beispiel nach dem Mutterschutz ... 3.-12. Monat des Kindes eigentlich 1000 Euro Elterngeld. Splittest du es auf zwei Jahre gibt es monatlich die Hälfte ... also 500 Euro.

von Kleeblatt4 am 12.05.2014, 15:14



Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Hab jetzt eben noch im Internet gelesen, dass nur die Elterngeldmonate verdoppelt werden ... für die Zahlungen. D.h. du bekommst normalerweise die ersten beiden Monate Mutterschutzgeld und dann zehn Monate Elterngeld. Im zweiten Jahr bekommst du nur noch die zehn Monate Elterngeld gezahlt ... sodass du unterm Strich, wenn du auf zwei Jahre splittest, 22 Monate ausgezahlt bekommst. Hoffe es war verständlich.

von Kleeblatt4 am 12.05.2014, 15:22



Antwort auf Beitrag von an_ke

Hallo, ich kann auch gerne mal versuchen, zu antworten. zu Frage 1: Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Zusätzlich haben sie Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate), wenn mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Lebensmonate des Kindes auf einen Teil seines bisherigen Erwerbseinkommens verzichtet. Maximal können von einem Elternteil 12 Monatsbeträge, von beiden Elternteilen zusammen 14 Monatsbeträge Elterngeld beantragt werden. Die Monatsbeträge können auf Antrag halbiert werden. Dadurch verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 28. Lebensmonat des Kindes. Allerdings können Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht nicht halbiert werden. Frage 2: Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld müssen bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt bleiben. (Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.) Demnach sind die oben genannten Leistungen nicht als Einkommen im Sinne der Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes anzusehen. Auch werden Kalendermonate, in denen die Eltern statt Einkommen etwa Arbeitslosengeld erhalten, bei den für die Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung maßgeblichen Kalendermonate vor der Geburt des Kindes berücksichtigt; es wird also nicht das Einkommen aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten herangezogen. Viele Grüße

von GuertlMa am 12.05.2014, 15:25



Antwort auf Beitrag von an_ke

Hi, das Formular ist leider nicht bundesweit einheitlich, sondern in jedem BuLa anders. Du hast aber inhaltlich schon richtige Antworten bekommen. Gruß, Speedy

von speedy am 12.05.2014, 20:24