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Elterngeld auszahlen lassen

Thema: Elterngeld auszahlen lassen

Für mein zweites Kind bekomme ich bis April Elterngeld. Nun habe ich mich im Januar entschlossen, für ein paar Stunden wieder arbeiten zu gehen 12,5 std. die Woche und somit ab Januar das Basis Elterngeld in Elterngeld plus umgeändert, also die letzten Monate nochmal halbiert. Gerne möchte ich meinen Stunden Anteil erhöhen, aber dann überschreite ich die Grenze vom Verdienst beim Elterngeldplus. Deshalb meine Frage. Kann ich das Elterngeld beenden und mir den Rest dann auszahlen lassen oder steht mir das Geld nicht zu, da meine Tochter erst im April 1 Jahr alt wird. Muss oder soll ich theoretisch meine Stunden erst im Mai erhöhen, um das Geld nicht zu verlieren ? Oder steht mir das Geld generell nicht zu, da ich jetzt schon ein wenig arbeiten gehe ?

Mitglied inaktiv - 03.03.2023, 10:58



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Du kannst mit Elterngeld Plus ja bis zu 30 Stunden arbeiten gehen. Ob du dann noch Elterngeld bekommst, hängt vom Einkommen ab. Sind ja zwischen 150 und 900€. Dir stehen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu. Das entspricht also 28 Monaten Elterngeld Plus. Ich würde mir einfach mal ein paar Szenarien mit dem Elterngeld-Rechner des BFSFJ durchrechnen.

von Mome am 04.03.2023, 12:38



Antwort auf Beitrag von Mome

14 Monate Basiselterngeld stehen nur Alleinerziehenden zu oder der Partner muss davon mindestens 2 Monate nehmen. Nimmt nur die Mutter Basiselterngeld sind es nur 12 Monate. Man kommt auch normalweise nicht auf 28 Monate Elterngeldplus. Der Mutterschutz nach der Geburt wird als Basiselterngeldzeit gerechnet.

von Suomi am 04.03.2023, 14:53



Antwort auf Beitrag von Suomi

Ich dachte, wenn ich das EPlus mir und meinem Partner auf 2 Jahre auszahlen lasse, sind es doch 28 Monate, oder?

von Mome am 04.03.2023, 15:37



Antwort auf Beitrag von Mome

Die Mutterschutzmonate werde doch aber als basiselterngeldzeit gerechnet. Dann bleiben mit Partner noch 12 Monate Basiselterngeld übrig. Die als Elterngeldplus ergeben doch aber 24 Monate, die man gemeinsam mit dem Partner nehmen kann.

von Suomi am 05.03.2023, 09:13



Antwort auf Beitrag von Suomi

Ah, ok. Dann habe ich das falsch verstanden! :)

von Mome am 05.03.2023, 15:22