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Eltergeld und Tagesmutter/Kita?

Thema: Eltergeld und Tagesmutter/Kita?

hallo, vielleicht wißt ihr hier Bescheid: Ist es möglich, im Elterngeld-Jahr sein Kind durch eine Tagesmutter stundenweise oder schonmal "teilzeit" in der Kita betreuen zu lassen, bevor es nach 1 Jahr ganztags in die Kita geht? Bekommt man dann trotzdem noch Elterngeld (keine Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum), auch wenn das Kind temporär durch eine "öffentliche Institution" betreut wird???

von ailana am 13.11.2010, 17:27



Antwort auf Beitrag von ailana

Hi, ich war/bin in Elternzeit beruftstätig. Somit war mein Baby von Anfang an bei einer TaMu (Zuschuss durchs JA). Elterngeld habe ich auf 2 Jahre splitten lassen. Ich musste beim JA angeben, wo und in welchem Umfang ich beschäftigt bin. Ob ich noch Elterngeld beziehe hat mich niemand gefragt. VlG Annette

von momworking am 13.11.2010, 17:40



Antwort auf Beitrag von ailana

geht schon, du kannst ja während der elternzeit bis zu 30 h wöchentlich arbeiten. insofern kannst du in der zeit dein kind betreuen lassen, wenn du einen platz findest. hier bei uns spielt es auch keine rolle, ob du arbeitest oder nicht - kann aber in anderen bundesländern anders ausschauen lg doreen

von doreen_fynn am 13.11.2010, 18:21



Antwort auf Beitrag von ailana

Hallo, du darfst ja während des elterngeldbezuges auch arbeiten (da wird dann allerdings das Einkommen angerechnet), das heißt, du kannst durchaus Elterngeld beziehen und dein Kind betreuen lassen. Wenn Du es privat betreuen lässt und privat zahlst, kannst du sicher auch ohne Berufstätgikeit praktisch machen was Du willst; was anderes ist es unter Umständen, wenn du eine öffentlich subventionierte Einrichtung willst oder eine subventionierte Tagesmutter. Hier ist das m.W. extrem unterschiedlich sogar von Einrichtung zu Einrichtung, manche verlangen einen Nachweis über die Berufstätigkeit, manchen ist es egal; in anderen Städten/Bundesländern brauchst du m.W. einen Nachweis, um überhaupt den Anspruch auf einen öffentlich geförderten Platz zu haben. Für die Zeit der Eingewöhnung in die Einrichtung, die der Berufstätigkeit vorausgeht, mag es da dann auch nochmal besondere Regelungen geben... LG Kristina

von krissie am 13.11.2010, 18:29



Antwort auf Beitrag von ailana

Also wenn du nicht arbeitest muss du die Betreuung selber zahlen. Ansonsten musst du eine TaMu finden, die so wenig Zeiten betreut. Bei uns ist die Mindestbetreuungszeit 16 Stunden pro Woche. Vielleicht findest jemanden, der sie nur 12 Stunden an 2 Tagen nimmt. Ach so unsere TaMu bekommt 3 Euro die Stunde + Essensgeld.

von Badefrosch am 13.11.2010, 19:12



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Ah ja, danke für die Info. Und WO hast Du Deine Tagesmutter gefunden? Wo kann man sich hier informieren?

von ailana am 14.11.2010, 14:32



Antwort auf Beitrag von ailana

Bei uns läuft das alles übers Jugendamt oder über Mund-zu-Mund-Propaganda. Manchmal gibt es auch einen Verein, der sich mit der Vermittlung der Tagesmütter beschäftigt. Ruf doch mal in deinem Jugendamt an, die können meist kompetent Auskunft geben. lg Sasumm

von Sasumm am 14.11.2010, 22:05



Antwort auf Beitrag von ailana

Da ist unsere TaMu her. Die übers Jugendamt sind etwas günstiger. Aber wenn es nur ein paar Stunden pro Woche sind ist ggf. auch eine Leihoma was, wenn es sowas bei euch gibt. In München gibt es einen Leihomaservice. Oder einfach nur einen Studentin als Babysitter. Viele schauen hier auf www.betreut.de

von Badefrosch am 16.11.2010, 09:07