Vielleicht kann mich hier jemand aufklären !
Kann ich eher aus der Elternzeit zurückkehren als ursprünglich angegeben ? Kann das jeder AG individuell handhaben , sprich z.B. , wenn eine Stelle zu besetzen ist , die Erlaubnis geben das man eher zurückkehrt ?
Danke schonmal ,
LG , Heike
Mitglied inaktiv - 15.07.2009, 14:24
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Hallo Heike,
Du hast keinen Anspruch auf früheres zurückkehren. Aber wenn Dein AG einverstanden ist, ist es problemlos möglich.
LG
Linda
Mitglied inaktiv - 15.07.2009, 14:57
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Hallo,
mir hat die Personalabteilung damals mitgeteilt, dass ein früheres anfangen einfacher ist, als später. Weiß nicht mehr warum, aber bei uns ist es kein Problem früher anzufangen. Vielleicht tut es jeder anders handhaben.
lg
ZAra
Mitglied inaktiv - 16.07.2009, 14:00
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Mit Zustimmung deines Arbeitgebers kannst du natürlich früher anfangen. Einen Anspruch darauf hast du nicht, Extremfälle sind eine Ausnahme z.B. wenn dein Mann verstorben ist oder so.
Mitglied inaktiv - 16.07.2009, 14:24