Baby und Job

Forum Baby und Job

EG Plus Frage: Urlaub nutzbar ?

Thema: EG Plus Frage: Urlaub nutzbar ?

Hallo, habe eine Frage zum Elterngeld PLUS. Im vergleich zum "normalen" Eltergeld ist es ja beim Elterngeld Plus Voraussetzung, dass man arbeitet. Zwischen 25-30 Wochenstunden. Mein Arbeitgeber gewährt mir Teilzeitarbeit. Bis unsere Kind geboren wird werde ich 45 Urlaubstage angesammelt haben. Jetzt muss man wie oben geschrieben Teilzeit arbeiten. Bei meinem Arbeitgeber muss ich 13 mal im Monat erscheinen ( 13 Arbeitstage *8 Stunden = 60 Prozent der Stunden von einer Vollzeitstelle). Somit könnte ich insgesamt knappe 3 Monate den gesamten Monat mit Urlaubsansprüchen befüllen. Konnte im Gesetz dazu nichts finden aber wüsste nicht wieso dies nicht erlaubt sein soll. Vielen Dank für eure Meinung oder euer Wissen. Gruß :) Offtopic: Der Urlaubsanspruch generiert sich übrigens aus 30 Urlaubstagen pro Jahr und aus dem Jahr 2017 habe ich noch ALLE Urlaubstage und bis zur Geburt von unserem Kind werde ich noch einmal 15 Tage angesammelt haben. Die 30 Tage aus dem jetzigen Jahr 2017 verfallen erst im September 2018. Dies ist auch der Grund warum ich noch alle Tage habe, weil ich bis heute den Urlaub aus dem Jahr 2016 "abbauen" muss.

von Beate1234 am 09.10.2017, 22:56



Antwort auf Beitrag von Beate1234

Hallo, Für Elterngeld Plus musst du nicht arbeiten, aber du darfst (15-30 Wochenstunden), genauso wie bei Basiselterngeld. Das mit den 25-30 Wochenstunden gilt nur für die 4 zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate, da müssen dann aber beide Elternteile gleichzeitig die Voraussetzungen erfüllen. Prinzipiell kann man während des Elterngeldbezuges Urlaub nehmen, das Urlaubsgehalt wird dann aber auf das Elterngeld angerechnet. Daher ist es in der Regel sinnvoller, den Urlaub in Lebensmonate zu legen, in denen man kein EG bezieht. Falls du den Vollzeit-Urlaub vor Beginn deiner Teilzeit-Tätigkeit abwickeln willst, kannst du auch deine Elternzeit in zwei Abschnitte aufteilen und den Vollzeit-Urlaub dazwischenlegen und für diese Lebensmonate dann kein EG beantragen. Mit den 45 Urlaubstagen müsstest du bei einer 5-Tage Woche ziemlich genau zwei Lebensmonate voll kriegen.

Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 11:02



Antwort auf diesen Beitrag

Dein Urlaubsanspruch nach der Elternzeit richtet sich nach einem Verhältnis von anwesenden Tagen, zur Anwesenheit bei Vollzeit. Wer 5× 5 Stunden die Woche arbeitet, hat vollen Anspruch Gesetzlich hat der AG die Pflicht deinen Urlaub aus der Zeit vor der Schwangerschaft ins nächste Jahr zu tragen und alles andere ist Verhandlung. Da dir dein verdienst minimal auf dein Elterngeldplus angerechnet wird, ändert ein bezahlter Urlaub die Situation nicht. Ich würde dir empfehlen dich erstmal zwei Monate durchzubeißen, um Präsenz zu zeigen und den Urlaub dann sukzessive abbauen. Bestimmt beziehst du auch noch kommenden Sommer Elterngeld Plus, da kann man die kurzen Wochen gut nutzen. Elterngeld Plus ist ein super Einstieg, wir haben im Anschluss noch den Partnerschaftsbonus mitgenommen. Viel Erfolg

von kath1983 am 10.10.2017, 20:58