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Darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit ablehnen?

Thema: Darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit ablehnen?

Hallo Frau Bader, Derzeit bin ich schwanger und bekomme mein Kind voraussichtlich am 20.01.2015. Um es meinem Arbeitgeber einfacher zu machen, habe ich bereits jetzt schon meinen Antrag auf Elternzeit abgegeben. Beantragt habe ich 2 Jahre Elternzeit, das zweite Jahr auf Teilzeitbeschäftigung. Bestätigt hat mir mein Arbeitgeber nur das erste Jahr. Bezüglich des zweiten Jahres auf Teilzeit werden sie noch gesondert Stellung dazu nehmen. Jetzt meine Frage: Darf mein Arbeitgeber die Teilzeitbeschäftigung ablehnen? (Betrieb beschäftigt über 80 Mitarbeiter und erfüllt auch sonst alle Vorschriften) Das Argument meines Arbeitgebers lautete, die Teilzeitbeschäftigung bereitet ihn Bauchschmerzen, da mein Arbeitsplatz eine Vollzeitstelle ist. Er würde mir vorschlagen sich nach der Geburt des Kindes über das zweite Jahr zu unterhalten. Bestünde dann immer noch mein Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von Sabrina_Sch am 01.10.2014, 12:45



Antwort auf Beitrag von Sabrina_Sch

Hi, ich bin zwar nicht Frau Bader, kann dir aber auch antworten: Ja, der AG darf den TZ-Wunsch für das 2. Jahr aus betrieblichen Gründen ablehnen, nicht aber die EZ an sich. Du solltest aber auf jeden Fall jetzt 2 Jahre einreichen, denn nach 1 Jahr kannst du die EZ nur "verlängern" mit der Zustimmung des AG, da du dich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen musst. Ideal wäre dazu z.B. eine Bedingung mit in den Antrag aufzunehmen: Falls TZ nicht zugestimmt wird, dann EZ bis zum... Gruß, Speedy

von speedy am 01.10.2014, 14:25



Antwort auf Beitrag von Sabrina_Sch

Nach der Geburt des Kindes würde ich 2 (!!) Jahre Elternzeit anmelden. Nach Bestätigung des Erhaltes würde ich an deiner Stelle den Antrag auf Elternzeit beantragen. Ich würde vom "Vermischen" von Anmeldung Elternzeit und dem Antrag auf TZ abraten. Und ehrlich gesagt, würde ich erst nach der Geburt des Kindes das losschicken. Denn der Anspruch auf Elternzeit entsteht erst mit der Geburt des Kindes. Bis dahin genieße erstmal die Rest Schwangerschaft. Ob der AG die EZ ablehnen darf, sicher nicht, aber wie bei vielen Sachen gibt es Ausnahmen... Alles Gute

von manira am 01.10.2014, 16:18



Antwort auf Beitrag von manira

Nachtrag: Habe dein posting nochmal gelesen: der AG hat dir nur 1 Jahr Elternzeit bestätigt. Das würde ich an deiner Stelle schleunigst ändern! Nun ja, jetzt hast du die Anmeldung (und nicht Antrag!) zu früh geschickt, dann solltest du die Elternzeit für 2 Jahre anmelden. Wenn du nur ein Jahr anmeldest, darfst du nicht ohne weiteres die Elternzeit verlängern - egal mit oder ohne TZ Beschäftigung. Für die Verlängerung nach dem 1. Jahr benötigst du dann nämlich die Zustimmung des Arbeitsgebers! Planen ist gut, aber deine Vorgehensweise finde ich etwas übereilt - auch wenn sicher eine gute Absicht dahinter steckt. In fast 1,5 Jahren kann noch so viel passieren, ich verstehe schon dass dein AG dir zu diesem Zeitpunkt keines zusage für eine TZ-Stelle geben kann.

von manira am 01.10.2014, 16:27