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Kinderkrankentage wenn frau privat,mann gesetzl.vers.

Thema: Kinderkrankentage wenn frau privat,mann gesetzl.vers.

Hallo ,vielleicht weiß die eine oder andere Bescheid. Wie ist das, wenn ich und das Kind privat versichert bin, mit den Kinderkrankentagen. Ich habe gehört, es gibt 4. Gibt es 1. irgendeinen Nachteil finanziell, wenn man diese nimmt? 2. Wieviele Kinderkrankentage bekommt der Vater, der ja gesetzlich versichert ist. Er meine, er bekäme nur 1 oder 2 fürs Kind, da es ja privat vers. ist? Danke für eure Hilfe, Gruß n.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 07:43



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Hallo, bei uns ist es so, dass mein Mann und unsere Jungs privat versichert sind (keine Beihilfe). Meine Info ist, dass wenn die Kinder krank sind, dass mein privat "Vergnügen" ist, d.h. ich nehme entweder unbezahlten Urlaub oder normalen Urlaub. Mit meiner gesetzlichen Versicherung hat das gar nichts zu tun, warum auch, die Kinder haben mit der ja auch nichts zu tun, dort bin ja nur ich versichert. Soweit ich weiß, stehen jedem Elternteil pro Kind 10 Tage zu, bei gesetzlich versicherten Kindern zahlt eben die Krankenkasse der Kinder den Verdienstausfall, bzw. einen Teil davon. Bei privat versicherten Kindern kommt es sicherlich auch auf den Tarif an, aber bei uns wird da nichts bezahlt. Ich hoffe das war jetzt nicht zu chaotisch. LG

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 08:49



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Hey, ich habe mich kürzlich deswegen informiert. Bei der AOK z.B. kann man sich privat mit Kinderkrankentagen versichern lassen, zahlt aber soundsoviel Euro mehr pro Monat. Es ist also eine Rechenfrage: Wie oft ist das Kind voraussichtlich krank und welchen Verlust habe ich dadurch. Kinderkrankentage waren das dann glaube ich pro Elternteil 14 Tage. Offenbar ist das ber bei jeder Verischerung anders, bei der BKK bei der angefragt habe, hätte es für Selbständige gar kein Kinderkrankengeld gegeben. Ich denke es lohnt sich, das bei mehreren Versicherungen genau zu erfragen und durchzurechnen. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 15:00



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Ich denke auch, dass in Deinem Fall die Kind-Krank-Tage wegfallen. Es sei denn, es ist in Eurer privaten irgendwie geregelt. Normalerweise zahlen private KK das aber nicht. Bei den Kind-Krank-Tagen ist ja entscheidend, wo das Kind versichert ist. Da es privat ist, hat auch der Vater keine Chance. Bei uns ist es andersherum. Die Kinder sind mit dem Papa privat, ich bin gestzlich versichert. Aber auch ich bekomme keine Kind-Krank-Tage mehr für die Kleine. Und die Mutter-Kind-Kur wird auch nur für mich bezahlt (von meiner KK), die Kinder müssen wir selbst bezahlen.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 10:13



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Hi,entscheident ist die KK, wo das Kind versichert ist. In der privaten gibt es keine Kind-Krank-Tage, daher haben weder dein Mann noch du Anspruch darauf. Was sein kann, ist, dass dein AG dir z.B. 4 Tage Kind-Krank gewährt, d.h. er zahlt deinen Lohn für 4 Tage weiter, ohne Abzüge, wenn du dich Kind-krank meldest. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 11:25



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Die KK des Kindes ist entscheidend, denn die müßte den Ausfall bezahlen. Das machen aber die Privaten nicht. Kind-Krank-Tage könnt ihr trotzdem bekommen, soweit ich ich weiß, aber dann halt unbezahlt. Das muss aber der AG wissen. Ich kann z.B. 10 Tage unbezahlten Urlaub bekommen, da mein Sohn in der PKV ist, bekomme ich das Geld aber nicht von der KK zurück. Bei meinem Mann ist es ebenso. Also in Summe 20 Tage unbezahlten Urlaub. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 14:14



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10 Tage je Elternteil je Kind bis zum Alter von 12 Jahren. Aber vermutlich bekommt Ihr die nicht erstattet. Guck mal in Deinen Arbeitsvertrag. Von der Krankenkasse gibts ziemlich sicher nichts.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 19:07



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da muss man es sich ja fast überlegen, ob frau noch mehr Kinder bekommt, schade, dass die privaten da nicht zahlen. Ich arbeite als Lehrerin, bin so zum Teil beihilfeberechtigt. Am besten frage ich mal morgen eine Kollegin, deren Kind schon öfters krank war.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 19:20



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Da du Lehrerin bist, stehen dir meines Wissens 4 TAge zu, die Besoldung erfolgt ohne Abzüge, war zumindest bisher bei mir so. Deinem Mann stünden theoretisch 10 TAge zu, weiß aber nicht wie es ist, wenn das Kind privat ist, daher vielleicht mal bei der KK anrufen und erkundigen. Lg

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 09:45



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Aber, das (naächte) Kind könnte natürlich beitragsfrei zu Deinem Mann in die Gesetzliche. Ob das vorhandene Kind noch in die gesetzliche kommen kann, weiß ich nicht. Bei uns ging es leider nicht, weil mein Mann (privat) der Hauptverdiener ist und die Jungs nicht bei mit (Teilzeit, gesetzlich) bleiben durften. Trini PS: Wir haben aber beide (Angestellte im öffentlichen Dienst) 4 Tage pro Elternteil, nicht pro Kind, bezahlt frei.

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 09:50



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Hallo, wenn Du Lehrerin bist, bekommst Du (in BaWü) 4 Tage voll bezahlte Kinderkranktage. Aber mehr nicht. Wenn Dein Mann im Angestelltenverhältnis ist, hat er Anspruch auf 10 Tage Kinderkranktage und sollte die, wenn notwendig auch in Anspruch nehmen (warum immer nur Mütter). Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 10:07



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Aber vielleicht kriegt er auch die 4 Tage vom Arbeitgeber? Trini

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 11:34



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Nein, Geld zahlt die PKV nicht. Aber eigentlich sind es ja zwei Fragen: Stehen Kinderkranktage zu? Ja, 4 Tage voll bezahlt für Beamte. Zahlt die PKV den Verdienstausfall beim Mann? Nein. Es kann aber sein, dass sein AG weiter bezahlt. Hier wurde schon ein Beitrag gebracht, dass die Kinderkranktage weiter bezahlt werden müssen, wenn das nicht im AV ausgeschlossen ist. Ich weiß aber nicht, inwieweit diese Aussage belastbar ist.

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 11:40