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bitte um hilfe

Thema: bitte um hilfe

ich habe mich von einem gewalttätigen mann getrennt der kind und mich geschlagen hat...(möchte bitte keine einzelheiten erzählen ) gerichtsverhandlung wegen körperverletzung gegen kind und mich ist bald. das andere gericht (familinegericht) entschied das der vater begleiteten umgang haben darf... mein kind ( 4 jahre) will das nicht doch alle ( richterin, anwalt, psycholin beim begleitetn umgang) sagen sie muß nun war sie einmal dran und sie fing an, nach mir zu rufen ( ich durfte nicht mit rein, wegen der angeblichen spannung zwischen mir und meinem ex mann) doch die psychologin überredete mein kind zu bleiben. als ich nach hause fuhr machte sie in die hose und weinte. ich habe das erzählt und wollte den umgang abbrechen doch die sagenich kann ihn nicht abbrechen weil ich dann gefahr laufe das sorgerecht zu verlieren, da ich dann den umgang des kindes mit dem vater verweigere.was soll ich tun??? wie kann ich meinem kind helfen????? bitte helft mir !!!!

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 12:23



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mit solchen Sachen auskennen

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 12:39



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das sorgerecht verlierst du auf keinen fall, aber du darfst als mutter leider auch in diesem fall den umgang nicht vereiteln. ich würde mir an deiner stelle umgehend einen anwalt nehmen, der das verfahren nochmal aufrollt!!! wenn du ein geringes einkommen hast, kannst du dir auch einen beratungsschein beim amtsgericht holen, dann ist der anwalt kostenlos und du kannst pkh beantragen. allerdings ist das umgangsrecht für viele richter eine heilige kuh, wenn es aber nachweisliche körperliche gewalt gab, hast du ggf eine chance!!! ich würde ALLES versuchen!!!! viel glück!!!

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 12:54



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ganz vielen lieben dank für deine antwort, ja es gibt nachweisliche körperlich gewalt und auch die kita hat schon einen bericht an das jugendamt geschrieben das meine tochter sehr eingeschüchtert wirkt, sehr oft weinte ohne grund nicht mehr am spielgeschehen teilnimmt und und und aber bis jetzt hat das jugendamt nichts getan !!!! aber ich werd mal deine tipps verfolgehn. danke

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 12:58



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Wann ist denn der Termin beim Strafgericht? Ich vermute, daß Deine Chancen erheblich steigen, wenn es ein Urteil gibt. Denn im Moment steht für den Familienrichter Aussage gegen Aussage und er kann (und darf) nicht beurteilen, wer da Recht hat - schließlich ist das die Aufgabe des Strafgerichts. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 13:20



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erst anfang juli !!!!!!!!!!! ja du hast schon recht, darauf warten die auch aber mein kind????? das bekommt einen erheblich schaden davon....

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 13:26



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allerdings wäre es niemals zu einem gerichtsterim gekommen wenn die staatsanwaltschaft keine anklage gegen ihn erhoben hätte.er ist also dringen tatverdächtig !!!! ach ich hoffe nur ich kann meinem kind irgendwie helfen

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 13:28



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Auf jeden Fall solltest Du die Sache noch einmal gerichtlich klären lassen. Bis dahin würde ich versuchen, das Umgangsrecht faktisch zu umgehen. Also, wenn Dein Ex auftaucht, um Eure Tochter abzuholen, seid Ihr nicht da etc. Selbst wenn Dein Mann auf Durchsetzung des Umgangsrechts klagen sollte, vergeht einige Zeit, bis darüber entschieden ist. Bis dahin ist vielleicht auch die Strafverhandlung erledigt und sein Umgangsrecht wird ohnehin eingeschränkt. Allerdings solltest Du mit Deinem Anwalt abstimmen, was Dir passieren kann, wenn Du das Umgangsrecht umgehst. Solange man Dir das Sorgerecht nicht entziehen kann, sind andere Sanktionen ja angesicht des Leidens Deines Kindes evtl. akzeptabel.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:52



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nein es war ja schon eine gerichtsverhandlung und vor der wurde bestimmt begleitet umgang mit einer psychologin. aber die psychologin hat nichts getan als mein kind nach mir rief und anfing zu weinen sie hat versucht sie zu überreden... und als ichsie dann wieder mitnahm hat sie in die hose gemacht mein kind !!!! ich wollte abbrechen doch die sagen mir ich darf nicht abbrechen . ich will doch nur meinem kind helfen !!!!

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:56



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Für solche Aktionen sind schon Leute zu Geld- und Gefängnisstrafen verknackt worden.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 18:16



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für was für aktionen?

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 18:39



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Die, die Basorella vorgeschlagen hat zur Umgangsverweigerung "hintenrum". Bei Dir kommt das eh nicht in Frage - nicht nur, weil es ungesetzlich ist, sondern auch, weil bei Euch ja eh schon begleiteter Umgang festgelegt wurde. Es sei denn, der nächste Vorschlag wäre, einfach nicht hinzugehen - aber ich hoffe, daß Du den nicht wirklich ernsthaft in Erwägung ziehen würdest. Das Blöde ist nämlich: Mit solchen Aktionen senkt man seine Chancen bei den Dingen, die man rechtmäßig machen kann. Du hast gute Tipps bekommen in den diversen Foren, finde ich. Setze Himmel und Hölle in Bewegung - aber legal, bitte. Sonst geht der Schuß gerne nach hinten los.... Vor allem würde ICH als allererstes schauen, wo man eine Anwältin mit Biss herbekommt.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 19:18



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So schnell wird ein Umgangsrecht sicher nicht durch Beugehaft oder Geldstrafe vollstreckt. Im Übrigen habe ich auch zu einer Abstimmung mit einem Anwalt geraten, um abwägen zu können, was an etwaigen Sanktionen akzeptabel ist und was nicht. Die (Rechts-)Welt ist nicht immer nur schwarz/weiß und was eine Umgehung ist, ist auch eine Wertungsfrage. Falls ein Kind mal zum Arzt muss, kann so etwas Vorrang vor einem Besuch beim Vater haben (nur als Beispiel). Ich würde versuchen, die Graubereicht auszunutzen.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 21:15