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Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...

Thema: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...

Soviel Dreistigkeit hätte ich meinem Ex-Chef nicht zugetraut. Wobei es sein gutes Recht ist, was er fordert. Er hat mich ja im Mai entlassen, ganz fristgerecht zum Juli eben. Wir sind nicht im Guten auseinander, er hat mich nach 6 Jahren guter Zusammenarbeit, immer nur er und ich, einfach so entlassen, ohne mit der Wimper zu zucken, völlig emotionslos und kalt. Ich war und bin immer noch menschlich schwer enttäuscht von ihm.... soviel zum Hintergrund. Heute kam nun Post von seiner Steuerberaterin, die ich nicht sehr kompetent einschätze ehrlich gesagt, was ich eben so über die Jahre mitbekommen hatte. Jedenfalls steht in dem Brief, der vor Fehlern nur so strotzt, ordentlicher Satzbau ist ihr wohl ein Fremdwort, dass das Gehalt für Juli falsch berechnet wurde. Ich sei im Juli ja in St.kl. 6, daher ergäbe sich nach Neuberechnung eine Nachzahlung an meinen Ex-Chef von sage und schreibe 19,65 Euro. Ich musste ehrlich gesagt erstmal lachen über die Lächerlichkeit dieser Summe, um die es da geht. Ich weiß nicht mal, wohin ich das Geld überweisen soll. Keine Angaben, kein ÜW-Träger, nichts. Ich kenne doch seine Kontonummer nicht. Ich bin fast schon soweit, den Brief zu verbessern, das Geld in bar beizulegen und in den Praxisbriefkasten zu stecken. Ich könnte es auch persönlich abgeben, aber ich will ihn nicht sehen. Vor allem aber, ich wusste schon, dass ich in die 6er Klasse rutsche, da ich ja schon einen neuen Job begonnen hatte. Aber das wusste er nicht, denn ich war zu dem Zeitpunkt bereits bei ihm freigestellt. Daher wundert es mich noch mehr. Wollte ich nur mal loswerden. Schönes Wochenende noch Euch allen. melli

von sojamama am 24.09.2016, 18:39



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moin..ich würds machen..geld abgezählt in einen umschlag.....brief verbessern und ab bei ihm in den kasten

von omagina am 24.09.2016, 19:26



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Nette Idee, ich würde viele Münzen nehmen, die kann er sich dann selbst rollen.

von dee1972 am 24.09.2016, 20:18



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Klasse Idee. Würde ich tatsächlich auch so machen!

von kanja am 24.09.2016, 19:33



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Hi, Ich will ja nicht pessimistisch sein, aber wenn ihr euch im schlechten getrennt habt würde ich das Geld Villt nicht einfach so in den Briefkasten werfen. Am Schluss heißt es noch "welches Geld" sie haben uns keins in den Briefkasten! Du könntest es mit Einwurf Einschreiben abschicken. Und dann frage ich mich warum zurück zahlen steh ich grade auf dem schlauch? Steuerklasse 6 bedeutet doch das er mehr bzw du mehr Steuern zahlen musstest also hast du ja nicht mehr Lohn bekommen sondern mehr Steuern gezahlt und die muss der AG sich vom Finanzamt wieder zurück holen, oder!?? LG

von 92jasmin am 24.09.2016, 22:44



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meinst. Nicht, dass es heißt, ich hätte nichts gezahlt... Steuerklasse 6 ist es meines Wissens nach, wenn ich gleichzeitig kurzfristig zwei Jobs habe. Ich war ja bei einem noch eingestellt bis 15.7., beim alten Chef, habe aber am 1.7. bereits beim Neuen begonnen. Rein rechtlich völlig legitim, war ja freigestellt, schriftlich festgehalten hatten wir das auch sicherheitshalber. melli

von sojamama am 25.09.2016, 11:49



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Zur Frage wohin überweisen: Auf das Konto, von dem dir dein Gehalt überwiesen wurde ...?

von kanja am 25.09.2016, 11:02



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Die Info, dass Du woanders einen Erstjob hast, hat die Abrechnugsstelle (= Steuerberaterin) über deinen ELStAM-Datensatz (= Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) vom Finanzamt erhalten. Da wurde jetzt eine automatische Korrektur gemacht. Die Rückforderung der durch dich zuwenig gezahlten Steuern hat mit Dreistigkeit rein gar nichts zu tun.

von Herbstsonne30 am 25.09.2016, 12:40



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Aber die Lächerlichkeit dieser Summe.... darüber könnte ich halt lachen, das finde ich einfach dreist. ICH hätte es einfach darauf beruhen lassen, hätte da nichts mehr zurückgefordert. Aber so ist er halt. Natürlich ist das nicht dreist, es steht ihm ja zu, schrieb ich ja bereits. melli

von sojamama am 25.09.2016, 14:19



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Korrigier doch den Brief auf einer Kopie und frag auf einer Notiz darauf an, wohin du den Betrag überweisen sollst. Ja, lächerlich. Dass du menschlich enttäuscht bist, kann ich verstehen. Ich habe das auch höchst erstaunt bei meinem tollen Zahnarzt erlebt: die langjährige Mitarbeiterin war plötzlich weg, statt dessen ein paar billige Teilzeithühner da, dem Chef war kein Bedauern anzumerken.

von Pamo am 25.09.2016, 14:26



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war bei meinem Zahnarzt auch so, deshalb habe ich ihn auch gewechselt.

Mitglied inaktiv - 25.09.2016, 21:50



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So etwas in der Art hat bei mir auch den Ausschlag gegeben, den Kinderarzt zu wechseln. Richtig zufrieden war ich sowieso nicht mehr, nachdem unsere Kinderärztin aus der Gemeinsamschaftspraxis ausschied und als dann noch die langjährigen Arzthelferinnen die Kündigung bekamen, habe ich die Konsequenzen gezogen .

von lisi3 am 26.09.2016, 17:59



Antwort auf Beitrag von sojamama

Ja genau das könnte passieren. Du wirfstd as Geld rein und dein Chef sagt " welches Geld?" Also entweder Überweisung oder dein Mann bringt das Geld und lässt sich ne Quittung ausstellen. Ihr könnt auch die Quittung selber vorher schreiben so das er (chef) nur noch seine Unterschrift drunter setzen muss. Ärger dich nicht mehr darüber genau so sind Chefs und reiche Leute vom Geld schenken wird man nicht Reich von solchen Leuten kann man sparen lernen!!

von 92jasmin am 25.09.2016, 16:08



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Das war ja das Problem, das wusste ich ja, er auch. Daher war ich ja so schockiert, einfach mal miteinander reden wäre besser gewesen.... denn ich kenne ja die Zahlen, mache ja die Abrechnung usw. melli

von sojamama am 25.09.2016, 18:19



Antwort auf Beitrag von sojamama

Aber hätte nicht eigentlich der neue AG über LSG 6 abrechnen müssen? Nicht das du jetzt bei beiden darüber läufst.

Mitglied inaktiv - 26.09.2016, 22:11