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Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit

Thema: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit

Hallo ihr Lieben, Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Elterngeld bekomme ich nur für das erste Lebensjahr, weil ich dann eigentlich wieder arbeiten wollte, das geht aber nun aus unterschiedlichen Gründen nicht. Wenn mein Kind 12 Monate alt ist, werden wir Baby Nr. 2 angehen. Sollte ich in der Elternzeit wieder schwanger sein greift ja dann zum Ende hin auch wieder der Mutterschutz. Stimmt es, dass ich dann während des Mutterschutzes wieder Gehalt bekomme? Liebe Grüße und Danke im Voraus

von LanaMama am 03.07.2016, 00:32



Antwort auf Beitrag von LanaMama

Wenn du die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest, dann bekommst du wieder das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber.

von chrissicat am 03.07.2016, 09:09



Antwort auf Beitrag von LanaMama

Jein! Beendest Du die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz, dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld vom AG und KK wie beim ersten Kind. Beendest Du nicht, dann gibt es nur den Anteil von der KK. Und den vom AG nicht, da dann Deine Elternzeit vom ersten Kind mit dem neuen Mutterschutz gleichzeitig läuft.

Mitglied inaktiv - 03.07.2016, 09:31



Antwort auf Beitrag von LanaMama

Muss der AG nicht einer Beendigung der elternzeit zustimmen? Bei mir lief Mutterschutz und Elternzeit parallel, da gab es dann "nur" den Anteil der KK.

von fabiansmama am 03.07.2016, 11:29



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

Nein, der AG hat da kein Mitspracherecht. Schon seit einigen Jahren nicht. Nur wenn man eben nicht zum neuen Mutterschutz beendet sondern zB ein paar Monate vorher um das Elterngeld mit arbeiten zu erhöhen. Oder wenn man vorher beendet im Wissen dann geht es ins BV - das wäre dann sogar Sozialbetrug.

Mitglied inaktiv - 03.07.2016, 13:03



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Ah ok, danke. Bei mir ist das schon über acht Jahre her. Elterngeld gab es beim ersten noch gar nicht und auf die Idee der EZ Beendigung kam ich damals gar nicht (ging da vielleicht auch nicht?).

von fabiansmama am 03.07.2016, 14:05



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Da wundert mich nicht mehr, warum kleinere AG ungern Frauen im gebärfähigen Alter einstellen. Trini

von Trini am 04.07.2016, 11:29



Antwort auf Beitrag von Trini

Da gebe ich dir Recht! Und wenn man nach der Elternzeit dort wieder arbeiten möchte, sollte man sich das vielleicht auch nochmal gut überlegen, ob es das wert ist.....Recht hin oder her.

von fabiansmama am 04.07.2016, 15:42



Antwort auf Beitrag von Trini

Warum? Welchen Nachteil haben die AG da den? Die bekommen den Lohn zu 100% ersetzt, also keinerlei Verluste.

Mitglied inaktiv - 04.07.2016, 17:59



Antwort auf Beitrag von LanaMama

Danke Euch für die lieben und hilfreichen Antworten!

von LanaMama am 03.07.2016, 17:35