Wenn im Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung auf ein gepflegtes und freundliches Auftreten/ Aussehen wert gelegt wird, sollte man in seiner eigenen Bewerbung erwähnen, dass man ein gepflegtes und freundliches Auftreten/ Aussehen besitzt?
Danke für eure Antworten!
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 09:11
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Hallo,
vermutlich schickst Du ja ein Foto mit, aus dem das hervorgeht? Ein freundliches Auftreten könntest Du meiner Ansicht nach schon in der Bewerbung erwähnen, vielleicht auch anders formuliert, je nachdem ,um was es geht (serviceorientiert o.ä.); aber auf das Aussehen würde ich schriftlich nicht eingehen.
LG Kristina
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 10:06
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Das Foto sollte dies belegen, fertig.
Gruss Katrin
Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 00:20