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Beteiligung an Rente von Ehemann

Thema: Beteiligung an Rente von Ehemann

Hallo, Wer kennt sich genauer mit dem Thema Beteiligung an der Rente vom Ehemann aus oder kennt gute www-Seiten zum Informieren? Mir geht es im Einzelnen darum: Bei Tod des Ehepartners: Wieviel Prozent seiner gesetzliche Rente bekommt die Ehefrau? Wieviel Prozent der Riesterrente bekommt die Ehefrau? Wieviel Prozent der betrieblichen Zusatzrente bekommt die Ehefrau (ist das allgemeingültig oder von individuellen Verträgen abhängig?)?

von Babsi2 am 17.04.2016, 17:57



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Ich kann dir nur zu der Riesterrente was sagen. Also wenn du auch einen Vertrag hast dann bekommst du das eingezahlte und die Zulagen die bis zu dem Zeitpunkt des Todes eingezahlt worden sind. Praktisch den Wert zum Todeszeitpunkt. Hast du keinen eigenen Vertrag, dann verfallen die Zulagen und du bekommst nur den eingezahlten Wert ohne Zulagen den der Vertrag hat. Mein Mann hat extra einen Vertrag abgeschlossen, wo er nur den Mindestbetrag einzahlt für den Fall der Fälle, da ich die Zulagen für die Kinder bekomme. Ich würde am besten einen Termin bei den Anbieter machen, wo er den Vertrag abgeschlossen hat und mich beraten lassen. Und ganz wichtig, sind noch mehr Erben da? Kinder, Eltern und Geschwister? Und gibt es eventuell ein Testament? Alles nicht so einfach und würde mir da auf alle Fälle rechtlichen Beistand an die Seite holen. Lg

von EllaMuri am 18.04.2016, 12:19



Antwort auf Beitrag von Babsi2

Es gibt die große und die kleine Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % für 2 Jahre, die große Witwenrente zwischen 55 und 60 %. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=1437 Zu den anderen Punkten kann ich nichts sagen

Mitglied inaktiv - 18.04.2016, 13:12



Antwort auf Beitrag von Babsi2

Hallo, zur Riesterrente hast Du ja schon Infos. Zur gesetzlichen Witwenrente: Es gibt die Große und die kleine Witwenrente. Wobei man auch Kürzungen bei eigenem verdient ggf. hinnehmen muss. Zur betrieblichen Altersversorgung: Da gibt es verschiedene Modelle, u. a. davon abhängig wer die bAV finanziert und wie eben genau die Ausgestaltung aussieht. kann neben sofortiger Einmalzahlung eines Betrages X auch eine lebenslange Rente Y sein. Hier ist selten eine Hinzuverdienstgrenze zu finden. Gruß D

von desireekk am 18.04.2016, 20:24



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Hallo, Vielen Dank für die Antworten und ich werde den Link durchlesen. Ich bin zum Glück nicht betroffen und hoffe, dass das auch noch sehr lange so sein wird. Aber ich denke, man sollte trotzdem mal durchkalkulieren, was dann wäre, zumal die Rentendiskussion ja momentan gerade aufflammt. LG Babsi

von Babsi2 am 18.04.2016, 21:12



Antwort auf Beitrag von Babsi2

Beim Kalkullieren solltest du folgendes bedenken: Bei der großen WitwenRente ist es so, dass diese knapp 60% nur von dem bezahlt werden, was der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes bekommen hätte, sollte er also viel zu früh von einem gehen, so ist es leider auch bei gutem Verdienst erbärmlich wenig. Ausserdem bekommen in so einem Fall die Kinder eine Halbweisenrente, die entsprechend berechnet wird und bis zum Ende der Ausbildung /max 25?) gezahlt wird, solange die Kinder noch zu Hause wohnen kann dieses natürlich wie ein zusätzliches Kindergeld gesehen werden. Ich hatte leider das Pech, das mein Vater nur 44 wurde, habe mit der Halbweisenrente, die allerdings bei mir auf das Minimum erhöht wurde, das die Prozente unter 100 Euro gelegen hätten) einen Großteil meines STudiums bestreiten müssen. Meine Mutter bekommt die große Witwenrente, was aber verglichen mit dem was mein Vater verdient hatte auch erbärmlich wenig ist, leben könnte sie davon ihne ihren Beruf nicht und ob sie als Rentnerin dann von beiden Renten gemeinsam leben kann ist auch noch unklar, da ihr (gelernter!) Beruf leider nicht viel Gehalt und damit noch weniger Rente abwirft.

von knuffelbär am 20.04.2016, 13:22