Hallo Ihr Lieben,
ich bin Krankenschwester in der Altenpflege und schwanger-bei meiner labilen Konstitution leider keine gute Kombination.
Wenn ich ins Beschaeftigungsverbot gehe,wie wird das bezahlt?Und wie laeuft das dann mit dem Elterngeld?
LG Kati und danke fuer die Antworten
Mitglied inaktiv - 16.10.2010, 10:39
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Hallo Kati,
bei einem BV bekommst Du weiterhin das was Du vor dem BV auch als Gehalt bekommen hast - und zwar vom Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber bekommt das Geld von der Krankenkasse wieder.
Auf das Elterngeld hat das keine negativen Auswirkungen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2010, 10:51
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danke schoen ,Kati
Mitglied inaktiv - 16.10.2010, 11:15
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Hallo
und wie schaut es aus wenn ich nur auf 400 Euro Basis arbeite ( ambulante Pflege) und mit meinem Mann versichert bin?
lg
Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 21:37