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Beschäftigungsverbot im Nebenjob (Einzelhandel) wegen Corona

Thema: Beschäftigungsverbot im Nebenjob (Einzelhandel) wegen Corona

Hallo Zusammen, ich bin aktuell in der 9. SSW und leide seit zwei Wochen unter extremer Übelkeit. Ich kann nichts bei mir behalten und habe morgen einen Termin in der Akut Sprechstunde bei meinem FA. Nächster Termin wäre erst wieder in 3 1/2 Wochen aber so lange halte ich es nicht mehr aus. Aktuell bin ich noch vom Hausarzt krankgeschrieben. Ich arbeite Teilzeit in einem Büro und auf 450€ Basis im Einzelhandel. Dort habe ich viel Kundenkontakt an der Kasse und während der Beratung und bin während meiner Schicht auch alleine im Laden. Für Toilettengänge muss ich ein separates Gebäude aufsuchen. Da meine Chefin keine Änderungen wegen meiner Schwangerschaft vornehmen will, fühle ich mich während Corona sehr unsicher und leide zudem noch unter meiner extrem Übelkeit und habe mir überlegt meine Frauenärztin auf ein individuelles BV für meinen Minijob anzusprechen. Meinen Bürojob möchte ich gerne weiterhin ausüben. Hat jemand Erfahrungen mit dem BV in solchen Fällen?

von snowflakey am 17.01.2022, 15:40



Antwort auf Beitrag von snowflakey

Du kannst die Gewerbeaufsicht kontaktieren, damit die prüfen, ob dein Minijob so für eine Schwangere OK ist. Die Gewerbeaufsicht wird deiner Chefin dann ggfs Maßnahmen nennen, die sie durchführen kann, um deinen Arbeitsplatz OK zu gestalten, alternativ werden sie ihr empfehlen, ein BV auszusprechen. Wenn dir allerdings zu übel ist, um zu arbeiten, dann sollte dein Arzt dich krank schreiben.

von Pamo am 17.01.2022, 17:17



Antwort auf Beitrag von snowflakey

Wenn du nicht arbeitsfähig bist, kann kein bv ausgesprochen werden. Die Ärztin ist sowieso komplett raus. Krankmeldung geht vor bv. Beide AG müssen eine gefährdungsbeurteilung machen und danach sehen, ob der Arbeitsplatz Mutterschutz konform ist. Wenn nicht muss umgestaltet werden wenn das nicht geht, muss ersatzarbeit zugewiesen werden. Und wenn auch das nicht geht, muss der AG ein bv aussprechen. Du musst hierfür aber komplett arbeitsfähig sein. Solange das nicht geht, musst du eine Krankmeldung einreichen

von mellomania am 18.01.2022, 21:42